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SARS-Fall in Guangdong
(China) durch Labortests bestätigt
BERN. Zur Zeit keine Sofortmassnahmen in der Schweiz nötig Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die nationale chinesische Gesundheitsbehörde haben am 5. Januar 2004 die Erkrankung eines 32-jährigen Patienten, der am 20. Dezember in Guangdong (China) hospitalisiert wurde, als Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom (SARS) bestätigt. Die vorliegenden Laborergebnisse lassen den Schluss zu, dass sich der Patient mit einem SARS-Coronavirus angesteckt hat. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beobachtet die weitere Entwicklung der Situation sehr aufmerksam. Zur Zeit sind allerdings keine Sofortmassnahmen nötig. Gemäss der Einschätzung der WHO geht von diesem Einzelfall keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Gesundheit in China aus. Insbesondere besteht zum jetzigen Zeitpunkt kein Grund, auf Reisen nach China zu verzichten. Die chinesischen Gesundheitsbehörden haben seit Auftreten des SARS-Verdachtsfalles verschiedene Massnahmen zur Sicherheit der öffentlichen Gesundheit ergriffen (Isolierung des SARS-Patienten, Quarantänemassnahmen für Kontaktpersonen, Körpertemperaturmessungen, Massnahmen an den Grenzen). Bis anhin sind keine weiteren SARS-Erkrankungen bei Kontaktpersonen des bestätigten SARS-Falles aufgetreten. Untersuchungen zur möglichen Quelle der SARS-Übertragung sind zur Zeit mit der Unterstützung von WHO-Experten in der Provinz Guangdong im Gange. Zur Zeit besteht aufgrund dieses SARS-Falles in Guangdong keine Gefährdung der Schweizer Bevölkerung. Es bestehen keine einschränkenden Reiseempfehlungen für China. Bei einer Änderung der Situation informiert das BAG umgehend und wird in Absprache mit den Kantonen und im Einklang mit den Empfehlungen der WHO die je nach Lage notwendigen Massnahmen ergreifen. |