Verzögerte Stellungnahme zur Landschaftsinitiative

ZÜRICH.  Am 21. Juni 2002 ist von den Umweltschutzorganisationen Pro Natura Zürich, Zürcher Vogelschutz, WWF Zürich und Zürcher Heimatschutz die Volksinitiative «Landschaftsinitiative» eingereicht worden. In der Folge prüfte der Regierungsrat das Zustandekommen und die Gültigkeit der Initiative. Im September 2002 teilte der Regierungsrat dem Kantonsrat mit, dass die Initiative formell zu Stande gekommen ist. Am 28. Oktober 2002 hat der Kantonsrat davon Kenntnis genommen und die Volksinitiative dem Regierungsrat zu Bericht und Antrag überwiesen.

In der Folge hat die Baudirektion die eineinhalbjährige Frist für den Antrag zur Landschaftsinitiative irrtümlicherweise nicht ab Einreichungsdatum (21. Juni 2002), sondern ab dem Datum der Überweisung durch den Kantonsrat an den Regierungsrat (28. Oktober 2002) berechnet. Dieses Versehen führt bedauerlicherweise dazu, dass die Frist für die Antragstellung des Regierungsrates an den Kantonsrat im Dezember 2003 unbenutzt ablief. Die Baudirektion entschuldigt sich für dieses Versehen und setzt alles daran, dass der Regierungsrat möglichst rasch Antrag an den Kantonsrat stellen kann. Voraussichtlich sollte dies im Februar 2004 möglich sein.

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