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Regierung lehnt
Steuersenkungsinitiative ab
BERN. Nach einer umfassenden finanzpolitischen Lagebeurteilung beantragt der Regierungsrat des Kantons Bern dem Grossen Rat, die Volksinitiative „für tragbare Steuern“ (Steuersenkungsinitiative) ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Die Kantonsregierung sieht zur Zeit angesichts der finanzpolitischen Perspektiven und verschiedener ungünstiger Einflussfaktoren keinen Handlungsspielraum für steuerliche Entlastungen. Sie hält an den vorrangigen Zielen der Legislatur 2003–2006 fest: Bern entschulden – Wirtschaftswachstum fördern – nachhaltige Entwicklung anstreben. Der Regierungsrat hat sich in den letzten Monaten intensiv mit den Möglichkeiten und Handlungsspielräumen für steuerliche Entlastungen im Kanton Bern auseinander gesetzt. Nach einer umfassenden Lagebeurteilung ist die Regierung zum Schluss gekommen, dass die finanzpolitischen Rahmenbedingungen für namhafte Steuersenkungen zur Zeit nicht gegeben sind. Die mit der Initiative geforderten Steuersenkungen sind insbesondere auch mit den drei Hauptzielsetzungen der Legislatur 2003–2006 „Bern entschulden – Wirtschaftswachstum fördern – nachhaltige Entwicklung anstreben“ nicht vereinbar. Bei seinem Entscheid stützte sich der Regierungsrat auch auf die Empfehlungen des Wirtschaftsrates vom Herbst 2001. Zudem hat der Grosse Rat im November 2003 weitere einschneidende Vorgaben für den Schuldenabbau gemacht. Er verlangt, dass der kantonale Haushalt um jährlich rund 100 Millionen Franken entlastet wird. Das Kantonsparlament will auch die in der Verfassung verankerte Defizitbremse einhalten. Hinzu kommen externe Einflussfaktoren, die gegenwärtig keinen Spielraum für steuerliche Entlastungen eröffnen: Die schwierige wirtschaftliche Lage mit geringeren Steuererträgen und Massnahmen des Bundes, die in den Kantonen zu weiteren massiven Einnahmenausfällen führen werden (Steuerpaket 2001 und Entlastungsprogramme). An den Finanzplanzahlen hat sich seit der Novembersession nichts geändert; sie machen deutlich, dass sich die finanzpolitischen Perspektiven wieder verdüstern. Folgen der Initiative: massiver Leistungsabbau Der Regierungsrat ist deshalb der Auffassung, dass die am 22. Januar 2003 eingereichte kantonale „Volksinitiative für tragbare Steuern“ (Steuersenkungsinitiative), die eine Reduktion der Kantonssteuerbeträge um 10 Prozent ab dem Steuerjahr 2005 verlangt und Ertragsausfälle in der Grössenordnung von 400 Millionen Franken pro Jahr zur Folge hätte, abzulehnen ist. Für den Regierungsrat ist es unausweichlich, dass diese Steuerertragsausfälle mit Verzichten im staatlichen Leistungsangebot und mit einer Rücknahme des Investitionsvolumens kompensiert werden müssten, um ein Anwachsen der Neuverschuldung und einen Rückfall in die Serie der defizitären Rechnungsabschlüsse der Achtziger- und Neunzigerjahre zu verhindern. Eine Kompensation durch einen massiven Leistungsabbau wäre jedoch eine sehr gravierende Massnahme mit langfristiger Wirkung, die eine markante Schwächung der Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Bern und somit eine negative Signalwirkung zur Folge hätte. Betroffen wären insbesondere die Bereiche öffentliche Sicherheit, Bildung, Gesundheit, Soziales, Bau, Verkehr und Wirtschaft. Besonders spürbar wäre der Leistungsabbau im ländlichen Raum. Die Initiative ist auch abzulehnen, weil sie zu wenig differenziert formuliert ist, unrealistisch kurze Umsetzungsfristen vorgibt und auch Einkommenssegmente ohne steuerpolitischen Handlungsbedarf erneut und zusätzlich entlasten würde. Gleiches gilt auch für die Besteuerung der juristischen Personen und für die Grundstückgewinnsteuern. Verzicht auf Gegenvorschlag Der Regierungsrat hat sich auch eingehend mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Steuersenkungsinitiative ein Gegenvorschlag gegenübergestellt werden soll. Aus der Sicht der Kantonsregierung sprechen folgende wichtigen Gründe für einen Verzicht auf einen Gegenvorschlag: Der Kanton Bern verfolgte in den letzten Jahren die vorrangigen Ziele Schuldenabbau, Förderung von Wirtschaftswachstum und nachhaltiger Entwicklung. Für den Regierungsrat gibt es keinen Grund, von diesen Zielen, die in den Regierungsrichtlinien und im Finanzplan festgehalten und vom Grossen Rat gutgeheissen worden sind, abzuweichen. Der Grosse Rat hat einschneidende Vorgaben für den Sanierungsprozess gemacht. Es ist nicht Sache des Regierungsrates, das Erreichen des Sanierungsziels durch steuerliche Entlastungen hinauszuschieben. Ein solches Vorgehen müsste gegebenenfalls vom Parlament vorgegeben werden. Steuerliche Entlastungen müssten zwingend – neben den bereits nötigen Verzichten zur verlangten Haushaltsanierung – mit einem zusätzlichen Aufgabenabbau in wichtigen Politikbereichen erkauft werden. Dieser Abbau würde die Standortattraktivität des Kantons schwächen. Der Prozess der strategischen Aufgabenüberprüfung (SAR) hat gezeigt, dass im Parlament nur schwer Mehrheiten selbst für Sanierungsmassnahmen in mittlerem Umfang zu finden sind. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass ein massiver Leistungsabbau mehrheitsfähig ist. Steuersenkungen führen zu einem Rückgang der Aufträge des Kantons an die Wirtschaft. Der Regierungsrat hat in seine Überlegungen auch die Gründe zu Gunsten eines Gegenvorschlages miteinbezogen. Im Standortwettbewerb unter den Kantonen ist die Steuerbelastung von hochqualifizierten Arbeitskräften bei der Standortwahl mindestens so entscheidend wie die Unternehmenssteuerbelastung. Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die eine steuerliche Entlastung anstreben, sollte eine weniger gravierende Alternative zur Steuersenkungsinitiative angeboten werden. Das Steuerpaket 2001 des Bundes wird vom Regierungsrat bekämpft, weil er für den Kanton eigene und gerechtere Steuerentlastungen in Aussicht nehmen können will. Ein Gegenvorschlag würde die Haltung bekräftigen. In der Gesamtbeurteilung kommt der Regierungsrat jedoch zum Schluss, dass im heute schwierigen und unsicheren wirtschaftlichen und finanzpolitischen Umfeld der Sanierungsstrategie nach wie vor erste Priorität einzuräumen ist. Es bleibt dabei ein Ziel der Kantonsregierung, mit einem erfolgreichen Sanierungsprozess die Voraussetzungen für später mögliche steuerliche Entlastungen zu schaffen. Der Regierungsrat wird seine Ablehnung der Steuersenkungsinitiative und seinen Verzicht auf einen Gegenvorschlag in einer Stellungnahme zu Handen des Grossen Rates begründen und dabei auch seine steuerpolitischen Vorstellungen und Absichten darstellen. Die Anträge des Regierungsrates werden dem Grossen Rat im Februar 2004 zugestellt. Dieser wird die Initiative voraussichtlich in der Aprilsession 2004 behandeln. |