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St.Gallen soll ein
sicherer Kanton bleiben
ST. GALLEN. Verbesserung der polizeilichen Grundversorgung während der Nachtzeit, vermehrte Wahrnehmung präventiver Aufgaben im Strassenverkehr, Anpassung der Kriminalitätsbekämpfung an veränderte Verhältnisse - dies sind die hauptsächlichen Handlungsfelder, welche die Regierung in einer umfassenden Lageanalyse zur inneren Sicherheit des Kantons St.Gallen zuhanden des Kantonsrates aufzeigt. Sie beantragt dem Parlament, das Polizeikorps um 47 Beamte aufzustocken. Die Regierung stellt dem Kantonsparlament in ihrem Bericht vom 16. Dezember 2003 die aktuelle Sicherheitslage im Kanton St.Gallen aus polizeilicher Sicht dar und zeigt die erforderlichen Massnahmen auf, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch in Zukunft wahren zu können. Regierungsrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartementes, präsentierte den Bericht am 8. Januar 2004 an einer Medienkonferenz. Polizeiarbeit verändert sich Kern der Sicherheitswirkung der Polizei ist eine solide Grundversorgung rund um die Uhr. Dies setzt eine ausreichende Anzahl Polizeikräfte voraus. Auch wenn die Schweiz und der Kanton St.Gallen nach wie vor einen hohen Sicherheitsstandard aufweisen, gibt das steigende Gewaltniveau und der seit Jahren ungebrochene Trend zu mehr Gewaltdelikten Anlass zur Sorge. Regierungsrätin Karin Keller-Sutter wies an der Medienkonferenz auf verschiedene Umstände hin, welche die polizeiliche Arbeit in den letzten Jahren verändert und anspruchsvoller gemacht haben: die grössere Komplexität des gesellschaftlichen Umfelds (wirtschaftliche Schwierigkeiten, Ausländeranteil, Individualisierung der Gesellschaft usw.); die hohe Mobilität von Straftätern, ihre gute Organisation und die Nutzung technologischer Entwicklungen, welche die Sachverhaltsfeststellungen und die Beweisführung erheblich erschweren; die weiterhin hohe Verfügbarkeit von Drogen und die Verknüpfung der Drogenproblematik mit Migrations- und Asylfragen; die festzustellende Verwilderung auf den Strassen bei zunehmender Verkehrs- und Regelungsdichte; die Arbeit mit Fremdsprachigen und die höheren Ansprüche der Bevölkerung an Polizei und Justiz. Trotz bewährter intensiver Zusammenarbeit im Ostschweizerischen Polizeikonkordat steigt der Bedarf an personellen Ressourcen bei der Kantonspolizei St.Gallen. Als Hauptmassnahme beantragt die Regierung deshalb eine Erhöhung des Korpsbestandes. Nachtpatrouillen verstärken Die wesentlichste Lücke ortet die Regierung in der polizeilichen Grundversorgung während der Nacht: Aus personellen Gründen kann während einzelner Nachtstunden nur jeweils eine Zweierpatrouille pro Polizeiregion eingesetzt werden, was über den ganzen Kanton verteilt (ohne Stadt St.Gallen) acht Polizeibeamten entspricht. Dies führt teilweise zu sehr langen Einsatzzeiten, je nachdem, wo sich die Patrouille gerade befindet. Entsprechend zeitaufwendig ist auch der Beizug von Verstärkung, wenn sich dies als notwendig erweist. Die Regierung hält es für unabdingbar, dass in der Zeit von 18 Uhr bis 2 Uhr in jeder Polizeiregion drei Patrouillen (heute zwei) im Einsatz sind und von 2 Uhr bis 6 Uhr je zwei Patrouillen (heute eine), um die Einsatzzeiten auf ein akzeptables Niveau zu senken. In der Regel soll eine Patrouille innert 15 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort eintreffen. Im Weiteren sieht die Regierung folgenden Handlungsbedarf, um den polizeilichen Auftrag auch in Zukunft erfüllen zu können: Ausbau der Kriminalpolizei mit Schwergewicht Spezialdienst (Aufklärung schwerer Delikte), Wirtschaftsdelikte und Kriminaltechnik; Aufwertung des Polizeistützpunktes Schmerikon zu einem Stützpunkt mit gleicher personeller Dotation wie die übrigen Stützpunkte; Verstärkung der Logistik und Stabsdienste, insbesondere in der Kantonalen Notrufzentrale und in der Informatik. Massvoll ausbauen Die Regierung zeigt in ihrem Bericht auf, wie sie die personellen Bedürfnisse optimal oder minimal einschätzt. Angesichts der angespannten Kantonsfinanzen ist sie sich bewusst, dass der Ausbau der Kantonspolizei massvoll erfolgen muss. Sie schlägt daher, abgesehen von den Nachtpatrouillen, lediglich die Minimalvarianten vor, was einer Aufstockung des Korps um 47 Polizeibeamte entspricht. Der beantragte Stellenausbau führt zu einer Mehrbelastung des Staatshaushaltes, die nach heutiger Beurteilung nur über entsprechende Mehreinnahmen oder über höhere Beiträge der Gemeinden für die Dienstleistungen der Kantonspolizei finanziert werden kann. Vor allfälligen Erhöhungen der Gemeindebeiträge würden die Gemeinden angehört. Sicherheitsfirmen brauchen Bewilligung Die Erfüllung gemeindepolizeilicher Aufgaben kann grundsätzlich auch privaten Sicherheitsfirmen übertragen werden. Die Befugnisse der Mitarbeitenden solcher Firmen sind jedoch eingeschränkt. Hoheitliche Aufgaben sollen auf die Polizei beschränkt bleiben. Es gilt zu verhindern, dass sich die Grenze zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten verwischt. Wie in anderen Kantonen soll auch in St.Gallen eine Bewilligungspflicht für private Sicherheitsunternehmen eingeführt werden. Skizzierten Weg unterstützen In der Februarsession 2004 wird der Kantonsrat eine vorberatende Kommission zur Beratung des Berichts der Regierung und des Nachtrags zum Polizeigesetz bestellen. Die Behandlung sollte in der Mai- oder Junisession 2004 erfolgen; eine zweite Lesung des Nachtrags zum Polizeigesetz könnte in der Septembersession 2004 durchgeführt werden. Regierungsrätin Karin Keller-Sutter zeigte sich an der Medienkonferenz zuversichtlich, dass der Kantonsrat den von der Regierung skizzierten Weg unterstützen wird. |