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Flankierende Massnahmen
und Bekämpfung der Schwarzarbeit
LIESTAL. Am 1. Juni 2004 ist die zweite Phase des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU in Kraft getreten begleitet von sogenannt Flankierenden Massnahmen, mit denen ein mögliches Lohn- und Sozialdumping verhindert werden soll. Der Kanton Baselland hat sich auf diese neue ordnungspolitische Herausforderung rechtzeitig vorbereitet und ist heute in der Lage, mit einem wirksamen Vollzugs- und Kontrollinstrumentarium auf dem Arbeitsmarkt für Ordnung zu sorgen. In einem engen inhaltlichen Kontext dazu stehen auch die Kontrolltätigkeiten zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Bei diesen anspruchsvollen Vollzugsaufgaben arbeitet das federführende KIGA Baselland eng zusammen mit den neu geschaffenen Organisationen der Sozialpartner: so mit der Tripartiten Kommission Flankierende Massnahmen (TPK) und insbesondere auch mit der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle Baselland (ZPK), einem von den Sozialpartnern des Ausbaugewerbes gebildeten Kontrollorgan. Zwei neu abgeschlossene Vereinbarungen regeln die effiziente Zusammenarbeit zwischen KIGA und ZPK. |