Änderung des Polizeigesetzes: Kommission befürwortet Massnahmen gegen häusliche Gewalt 

BERN. Zur verstärkten Bekämpfung häuslicher Gewalt und Gewalt im weiteren sozialen und gesellschaftlichen Beziehungsnetz soll das Polizeigesetz geändert werden. Die vorberatende Kommission des bernischen Grossen Rats hat die Vorlage einstimmig zu Handen des Kantonsparlaments verabschiedet. Im Zentrum steht die Einführung eines Rayonverbots sowie eines maximal siebentägigen Sicherheitsgewahrsams.

Die verstärkte Bekämpfung von häuslicher Gewalt und von Gewalt und Drohungen im sozialen und gesellschaftlichen Beziehungsnetz bedarf einer Anpassung der Instrumente von Justiz und Polizei. Die hierzu notwendigen gesetzlichen Grundlagen sollen mit einer Änderung des kantonalen Polizeigesetzes geschaffen werden. Die vorberatende Kommission des Grossen Rats hat den Entwurf des Regierungsrats beraten und einstimmig zu Handen des Grossen Rats verabschiedet.

Personen, von denen eine unmittelbare Gefahr für die psychische, physische oder sexuelle Integrität einer anderen Person ausgeht, können mit einem Rayonverbot von bestimmten Orten ferngehalten werden. Bei häuslicher Gewalt wird sich diese Fernhaltung während 14 Tagen auch auf die Wohnung des Täters oder der Täterin beziehen. Zusätzlich ist bei besonders akuter Gefährdung für eine kurze, sieben Tage nicht überschreitende Zeit die Anordnung eines Sicherheitsgewahrsams vorgesehen. Damit kann der gefährdeten Person genügend Zeit zur Einleitung der notwendigen Massnahmen zur Verfügung gestellt werden. Der Sicherheitsgewahrsam wird in jedem einzelnen Fall durch eine Justizbehörde angeordnet und automatisch durch das Haftgericht überprüft werden. In Ergänzung des Entwurfs des Regierungsrats hat die Kommission zudem einstimmig beschlossen, dass auch bei unmündigen Personen zur Sicherung der Situation und zur Vorbereitung weiterer Massnahmen ein Sicherheitsgewahrsam von maximal sieben Tagen angeordnet werden kann. Voraussetzung ist auch hier, dass der oder die betroffene Jugendliche eine unmittelbare Gefahr für eine andere Person darstellt. Zuständig ist in diesen Fällen das Jugendgericht.

Die Beratung der Änderungen des Polizeigesetzes im Grossen Rat ist für die Septembersession vorgesehen.

Parallel zum Verfahren der Gesetzesänderung erarbeitet das Berner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt (bip) zur Zeit flankierende Massnahmen (Täterinnen- und Täterprogramme, Bereitstellung der notwendigen Formulare und Checklisten, Information und Schulung der Mitarbeitenden, etc.). Diese sollen zeitgleich mit der Gesetzesänderung in Kraft gesetzt werden. Damit wird sichergestellt, dass im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung des Polizeigesetzes die präventiven und unterstützenden Mittel zur verstärkten Bekämpfung häuslicher Gewalt bereit stehen.

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news box juli 2004