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Zusammenarbeit mit dem Südkaukasus: Bundesrat verabschiedet Rahmenabkommen mit Georgien BERN. Der Bundesrat hat das Rahmenabkommen über technische, finanzielle und humanitäre Zusammenarbeit mit der georgischen Regierung gutgeheissen. Das Rahmenabkommen Schweiz-Georgien definiert die Bedingungen der Zusammenarbeit. Die Achtung der Menschenrechte und demokratischen Grundwerte haben darin eine zentrale Bedeutung. Das Abkommen listet die möglichen Formen der Zusammenarbeit und die thematischen Schwerpunkte auf und legt die Arbeitsmodalitäten und -instrumente der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) fest. Es regelt zudem die Grundsätze der Projektdurchführung und erleichtert die Arbeit von Experten, Konsulenten und der privaten Schweizer Hilfsorganisationen, die in Georgien tätig sind. Im Abkommen enthalten sind auch eine politische Konditionalitätsklausel und eine Anti-Korruptionsklausel. Georgien ist sowohl bezüglich Fläche (69'700 km2) als auch Bevölkerungszahl die mittlere der drei Republiken im Südkaukasus. Das Land grenzt im Norden an die Russische Föderation, im Osten an Aserbaidschan, im Süden an Armenien und im Westen an die Türkei. Georgien zählte vor dem Zerfall der Sowjetunion 5.5 Mio Einwohner. Durch starke Auswanderung in den letzten zehn Jahren ist diese Zahl auf ca. 4.5 Mio. gesunken. Die DEZA ist seit 1994 mit humanitärer Hilfe in Georgien präsent. Die Aktivitäten beschränkten sich zuerst mehrheitlich auf finanzielle Beiträge an die Programme von UNO-Agenturen und des Roten Kreuzes. Ergänzt und graduell ersetzt wird die humanitäre Hilfe seit 1999 durch technische Zusammenarbeit im Rahmen eines regionalen Programms für den Südkaukasus. Eine Mittelfriststrategie wurde 2002 veröffentlicht (Swiss Programme South Caucasus 2002-2006). Das regionale Budget für die technische Zusammenarbeit ist von SFr. 800'000.- im Jahr 1999 auf SFr. 5,2 Mio. im 2004 angewachsen. Seitens der Humanitären Hilfe sollen 2004 regional ca. SFr. 4 Mio. eingesetzt werden. Rahmenabkommen wurden in der GUS-Region bisher mit Russland, der Ukraine, Kirgisistan, Tadschikistan, Usbekistan und Armenien verabschiedet. |