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Rechte des Kindes BERN. An seiner Sitzung vom 30. Juni 2004 hat der Bundesrat den Bericht zur Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten verabschiedet. Das EDA wurde beauftragt, den Bericht dem UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu übermitteln. Seit dem 1. Mai 2002 ist die Rekrutierung von Kindern in der Schweiz generell verboten. Durch ihre Erklärung hat sich die Schweiz, anlässlich der Ratifizierung des Protokolls, auf internationaler Ebene zu einem Mindestalter von 18 Jahren für die Rekrutierung von Freiwilligen durch die staatlichen Streitkräfte verpflichtet. Der Bericht legt das Rekrutierungsverfahren in der Schweiz dar und zeigt die Verbreitung des Protokolls auf nationaler und internationaler Ebene, sowie die internationale Zusammenarbeit bei der Demobilisierung, Rehabilitation und der sozialen Wiedereingliederung von ehemaligen Kindersoldaten auf. Die Schweiz hat das Protokoll am 7. September 2000 anlässlich des Millenniumsgipfels in New York unterzeichnet und am 26. Juni 2002 ratifiziert. Es trat am 26. Juli 2002 für die Schweiz in Kraft. |