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Bestimmungen für familienergänzende Angebote BERN. Der Kanton eröffnet die Konsultation zur Verordnung über die Angebote der sozialen Integration. Diese regelt insbesondere die Voraussetzung zur Finanzierung von Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Mütter- und Väterberatung über den kantonalen Lastenausgleich sowie die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden in diesem Bereich. Stellungnahmen können bis 30. August 2004 eingereicht werden. Zur sozialen Integration zählen auch Angebote, die als Teil der kantonalen Wirtschaftsstrategie zur Stärkung der Kantons als Wohn- und Arbeitsstandort beitragen. Familienergänzende Betreuungsplätze für Kinder wie Tagesschulen, Krippen und Horte sind eine zentrale Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Arbeitsplatz. Damit hat die Verordnung über die Angebote der sozialen Integration nicht allein eine soziale Bedeutung, sondern auch positive Auswirkungen auf die Wirtschaft. Soziale Integration ist eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden. Der Kanton finanziert grundsätzlich kantonale und überregionale Angebote wie beispielsweise Paar- und Familienberatungen oder Frauenhäuser. Familienergänzende Betreuungsangebote und die Mütter- und Väterberatung sind Angebote der Gemeinden, die der Kanton über den Lastenausgleich indirekt mitfinanziert. Damit der Kanton die Angebote steuern kann, müssen die Gemeinden eine Ermächtigung beim Kanton einholen, um die Betriebskosten für Tagesschulen, Krippen und Horte oder Mütter- und Väterberatungen dem Lastenausgleich zuzuführen. Die Verordnung legt die qualitativen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Ermächtigung fest. Zudem müssen alle Angebote gemäss dem Sozialhilfegesetz regelmässig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Gleichzeitig hält die Verordnung fest, dass der Kanton eine Ermächtigung bei finanziell schlechter Lage auch verweigern kann. Eine solche Situation ist Mitte Juni 2004 gerade eingetroffen. Der Kanton hat ein Moratorium bis voraussichtlich Herbst 2004 für die familienexterne Kinderbetreuung beschlossen, um eine Standortbestimmung vorzunehmen, nachdem die Kosten der bestehenden Angebote stark angestiegen sind. In Anhängen zu dieser Verordnung wird die Berechnung der Gebühren für die Benutzung von Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung geregelt. Die Gebühren hängen vom Einkommen und Vermögen sowie der Familiengrösse ab. Die Dienstleistungen der Mütter- und Väterberatungen werden als niederschwelliges Angebot bezeichnet und sind daher kostenfrei. Zudem werden Normkosten festgelegt, damit die über den Lastenausgleich finanzierten Kosten beschränkt werden können. Der Kanton hat die neue Verordnung bis 30. August in die Konsultation geschickt. |