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Freier Personenverkehr ab 1. Juni BERN. Am 1. Juni 2004 treten die Übergangsbestimmungen zum Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union in die zweite Phase. In der Schweiz entfällt der Vorrang inländischer Arbeitskräfte gegenüber EU-Angehörigen. Die Kontingente für EU-Angehörige bleiben noch bestehen. Neu sollen flankierende Massnahmen ein Lohn- und Sozialdumping verhindern. Arbeitnehmende der bisherigen 15 EU- und der EFTA-Mitgliedstaaten können ohne Aufenthaltsbewilligung bis 90 Tage pro Jahr in der Schweiz arbeiten. Sie unterliegen einer Meldepflicht, und die gesetzlich vorgegebenen minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen müssen eingehalten werden. Die Informations- und Meldestelle im Kanton Bern ist im beco, Berner Wirtschaft, einem Amt der Volkswirtschaftsdirektion (beco Arbeitsbedingungen, Laupenstrasse 22, 3011 Bern; Tel. 031 633 58, info.ama@vol.be.ch ). |