Autobahnzusammenschluss bei Basel - St. Louis genehmigt

BERN. Der Bundesrat hat heute ein Abkommen mit Frankreich über den Autobahnzusammenschluss der A 2 und der französischen Autobahn A 35 zwischen Basel und Saint-Louis (F) genehmigt. Da der bauliche Zusammenschluss der beiden Autobahnen weitestgehend vollzogen ist, sind nur noch wenige offene Punkte zu regeln.

Das Abkommen regelt hauptsächlich Finanzierungsfragen betreffend die Strassenplattform. Abgesehen von der eigentlichen Fahrbahn, deren Kosten der Gebietsstaat trägt, werden danach die Kosten für die übrigen Strassenanlagen (Zufahrten zur Zollanlage) grundsätzlich hälftig geteilt. Da der Bau der Zufahrt und des Halbanschlusses für die Zollanlage auf schweizerischem Gebiet aus städtebaulichen und Umweltschutzgründen höhere Kosten verursacht, wurde mit Frankreich ein Pauschalbeitrag vereinbart.

Der Autobahnzusammenschluss gehört zum schweizerischen Nationalstrassenprogramm und dessen Finanzierung. Für die Tiefbauten der Zollanlage übernimmt der Bund die Kosten zu 100%, diese werden vollständig der Nationalstrassenrechnung belastet.

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news box juni 2004