Nicht jeder verdächtige Ausländer ist kriminell

BERN. Die Polizeiliche Kriminalstatistik, welche diese Woche veröffentlicht wurde, gibt laut der Eidgenössischen Ausländerkommission EKA Anlass zu Fehlinterpretationen; zum Beispiel bei der Feststellung, 55 Prozent der Straftaten würden von Ausländern begangen.

Die "kriminellen Ausländer" haben diese Woche wieder einmal Schlagzeilen gemacht. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) führt in seinem Polizeilichen Kriminalstatistik auf, dass 55.3 Prozent der „ermittelten Täter“ Ausländer seien. Was aber ist ein "Täter" laut Kriminalstatistik? Einer, der die Tat, deren er beschuldigt wird, auch begangen hat – wäre zu vermuten. Eine Nachfrage bei Fedpol ergibt jedoch, dass all jene Personen in die Statistik aufgenommen werden, welche von der Polizei einer Tat verdächtigt werden. Über eine spätere Verurteilung oder eine Einstellung des Verfahrens gibt die Statistik keine Auskunft. Auch der emeritierte Strafrechtsprofessor Günter Stratenwerth zweifelt die Aussagekraft dieser Kriminalstatistik, die aus dem Zusammenzug unterschiedlicher kantonaler Systeme besteht, in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger an. Auf Grund der Anzeigen könne man nicht auf das Ausmass der tatsächlich begangenen Straftaten schliessen.

Die Eidgenössische Ausländerkommission hat ihre Bedenken dem Bundesamt für Polizei mitgeteilt und dieses gebeten, die Polizeiliche Kriminalstatistik anzupassen. Denn eigentlich gibt sie nur einen ungefähren Überblick über die Anzeigen zu verschiedenen Delikten, die Angaben zu den Tätern aber verleiten zu Fehlinterpretationen (bei Schweizern wie bei Ausländern). Die Aussage, dass die Zahl der "ausländischen Täter" zugenommen hat, ist nicht nachweisbar. Denn die Zahlen sagen nur etwas aus über den Anteil der Ausländer bei den Tatverdächtigen. Wie viele Ausländer wirklich kriminell sind, darüber kann nur eine Statistik Auskunft geben, welche sich auf die Zahl der Verurteilten stützt. Dazu fehlen allerdings aktuelle Daten.

Die EKA verkennt nicht, dass Untersuchungen, die auf Zahlen der Neunziger Jahre basieren, einen deutlich höheren Anteil von Ausländern bei den Verurteilten (tendenziell bei den Jüngeren und den noch nicht lange Anwesenden) ausweisen. Die Bekämpfung von Straftaten muss jedoch in erster Linie im Rahmen des Strafrechtes geschehen und nicht im Rahmen des Ausländerrechts. Dieses muss mit guten Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass sich auch junge Zugewanderte schnell integrieren können.

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news box juni 2004