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Verordnung über die Aufteilung der Nationalbankgewinne unter den Kantonen BERN. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Verordnung über die Verteilung der den Kantonen zufallenden Anteile am Reingewinn der SNB ans neue Nationalbankgesetz angepasst. Dabei handelt es sich um eine rein formelle Anpassung; materiell ändert sich an der gegenwärtigen Gewinnverteilung unter den Kantonen nichts. Die geänderte Verordnung soll auf den 1. August 2004 in Kraft treten. |