Schweiz unterzeichnet Fakultativprotokoll zu Folterkonvention in New York

BERN. An den Vereinten Nationen in New York hat die Schweiz heute, Freitag, den 25. Juni 2004, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe der UNO vom 18. Dezember 2002 unterzeichnet. Die Unterzeichnung durch Botschafter Jenö Staehelin erfolgte einen Tag vor dem Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer, welcher heuer zum siebten Mal begangen wird.

Die Schweiz sieht die Unterzeichnung des Fakultativprotokolls, deren Ausarbeitung sie massgeblich unterstützt hat, als einen kohärenten Schritt im Rahmen ihres langjährigen Engagements für die Prävention und Bekämpfung der Folter sowie der Rehabilitation der Opfer. Das Fakultativprotokoll verstärkt die Hoffnung, dass weltweit die Zahl von Foltervorfällen entscheidend reduziert werden kann. Das Protokoll tritt in Kraft, sobald es von 20 Staaten unterzeichnet und ratifiziert worden ist.

Durch dieses Fakultativprotokoll wird erstmals auf universeller Ebene ein Mechanismus zur Folterprävention geschaffen. Es beruht auf zwei Säulen: Unabhängige Experten des UN-Unterausschusses zur Verhinderung von Folter können regelmässige Visiten in den Haftorten (Gefängnissen, Polizeistationen, usw.) der Vertragsstaaten durchführen. Zudem sind die Vertragsstaaten verpflichtet, auf nationaler Ebene Mechanismen zu errichten, welche ebenfalls präventiv tätig sein sollen.

Im Hinblick auf die Ratifikation wird die Bundesverwaltung unter der Leitung des Bundesamtes für Justiz eine interdepartementale Arbeitsgruppe bilden, um die Umsetzungsmöglichkeiten des nationalen Mechanismus in der Schweiz zu prüfen. Diese Gruppe wird in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen arbeiten.

Die Schweiz hat das UNO-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe am 2. Dezember 1986 sowie das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe am 7. Oktober 1988 ratifiziert. Das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter sieht regelmässige Besuche des Ausschusses in den Vertragsstaaten vor. Das nun von der Schweiz unterzeichnete Fakultativprotokoll ergänzt diesen Mechanismus zur Verhütung der Folter über Europa hinaus. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, ist der UN-Unterausschuss verpflichtet, mit anderen internationalen und regionalen Organisationen zusammenzuarbeiten.

Die UNO-Generalversammlung hat den Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer am 12. Dezember 1997 ausgerufen, um auf das Problem der Folter aufmerksam zu machen und ihre Abschaffung weltweit voranzutreiben. Folter stellt eine schwerwiegende Verletzung der menschlichen Würde und Menschenrechte dar. Kein politischer, militärischer, religi?öser oder anderer Grund kann sie rechtfertigen.

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news box juni 2004