Bericht zur illegalen Migration

BERN. Die Probleme im Bereich der illegalen Migration betreffen in erster Linie die Kriminalität, die Schwarzarbeit sowie Missbräuche im Asyl- und Ausländerrecht. Dies geht aus dem Bericht zur illegalen Migration hervor, den heute drei Bundesämtern und das Grenzwachtkorps vorgestellt haben . Im Januar 2004 hatte der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Bundesrat Christoph Blocher, den Auftrag erteilt, den Ist-Zustand im Bereich der illegalen Migration zu erheben sowie erste Massnahmen vorzuschlagen.

Der Bericht wurde vom Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Flüchtlinge (BFF), dem Bundesamt für Polizei (fedpol) sowie dem Grenzwachtkorps erstellt. Die wichtigsten Probleme der illegalen Migration betreffen laut des vorliegenden Berichts vier Bereiche:

  • Die Kriminalität von Ausländerinnen und Ausländern bedroht die Sicherheit der schweizerischen und ausländischen Bevölkerung direkt. Im Jahr 2003 betrug der Ausländeranteil bei Verzeigungen 55,3%. 
  • Die Schwarzarbeit führt zu hohen Einnahmeverlusten des Staates und fördert die Arbeitslosigkeit. Schätzungen über das Ausmass der Schwarzarbeit gehen weit auseinander. 
  • Missbräuche im Asylrecht führen zu Problemen der Sicherheit und verursachen hohe Kosten. Rund 80 Prozent der Asylsuchenden legen keine Reisepapiere oder Identitätsausweise vor. Ein grosser Teil der Asylsuchenden nutzt die Dienste von Schleppern. 
  • Probleme bestehen zudem beim Vollzug im Inland und bei der internationalen Zusammenarbeit. Das geltende Recht wird in den Kantonen unterschiedlich angewandt. Die internationale Kooperation mit einigen Herkunftsstaaten bei der Rückübernahme von abgewiesenen Asylsuchenden ist unbefriedigend. Der Zugang zu internationalen Datenbanken (Schengener Informationsssystem SIS und Asyldatenbank Eurodac) ist nicht gewährleistet.

Massnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration 

Ausgehend vom Bericht zur illegalen Migration schlagen die beteiligten Bundesämter eine Reihe von prioritären Massnahmen vor, unter anderem: 

Verstärkte Personenkontrollen an der Grenze und im Inland 

Vereinheitlichung der kantonalen Praxis beim Vollzug des Asyl- und des Ausländergesetzes; verstärkte Kontrollen im Inland gegen Schwarzarbeit und illegalen Aufenthalt (Menschenschmuggel, Menschenhandel) 

Programme zur Kriminalitäts- und Gewaltbekämpfung als Schwerpunkt der Integrationsförderung des Bundes

Aufnahme biometrischer Daten in Reisedokumente (Visum, Ausländerausweis) zur Verhinderung von Fälschungen

Verbesserung der Polizeilichen Kriminalstatistik 

Verstärkte Terrorbekämpfung durch präventive Kontrollen und Überwachung 

Vollzug von Strafen im Herkunftsland

Ein Teil dieser Massnahmen kann ohne gesetzliche Anpassungen umgesetzt werden. Teilweise müssen Gesetze und Verordnungen geändert werden. Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich sollen bereits im kommenden Herbst in die ständerätlichen Beratungen zur Asylgesetzrevision und zum neuen Ausländergesetz einfliessen. Dazu gehören insbesondere:

  • Schaffung einer neuen „Durchsetzungshaft“ zur Durchsetzung gesetzlicher Verpflichtungen hinsichtlich der Ausreise aus der Schweiz 
  • Ausdehnung der Gründe für die Ein- und Ausgrenzung nach einem Wegweisungsentscheid 
  • Gebühren- und Kostenvorschusspflicht für Wiedererwägungsgesuche 
  • Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf sämtliche abgewiesenen Asylsuchenden 
  • Besserstellung von Personen, die im Asylverfahren ihre Identität offen legen und Reisepapiere abgeben (Bonus – Malus).

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news box juni 2004