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Bericht zur illegalen Migration BERN. Die Probleme im Bereich der illegalen Migration betreffen in erster Linie die Kriminalität, die Schwarzarbeit sowie Missbräuche im Asyl- und Ausländerrecht. Dies geht aus dem Bericht zur illegalen Migration hervor, den heute drei Bundesämtern und das Grenzwachtkorps vorgestellt haben . Im Januar 2004 hatte der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Bundesrat Christoph Blocher, den Auftrag erteilt, den Ist-Zustand im Bereich der illegalen Migration zu erheben sowie erste Massnahmen vorzuschlagen. Der Bericht wurde vom Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Flüchtlinge (BFF), dem Bundesamt für Polizei (fedpol) sowie dem Grenzwachtkorps erstellt. Die wichtigsten Probleme der illegalen Migration betreffen laut des vorliegenden Berichts vier Bereiche:
Massnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration Ausgehend vom Bericht zur illegalen Migration schlagen die beteiligten Bundesämter eine Reihe von prioritären Massnahmen vor, unter anderem: Verstärkte Personenkontrollen an der Grenze und im Inland Vereinheitlichung der kantonalen Praxis beim Vollzug des Asyl- und des Ausländergesetzes; verstärkte Kontrollen im Inland gegen Schwarzarbeit und illegalen Aufenthalt (Menschenschmuggel, Menschenhandel) Programme zur Kriminalitäts- und Gewaltbekämpfung als Schwerpunkt der Integrationsförderung des Bundes Aufnahme biometrischer Daten in Reisedokumente (Visum, Ausländerausweis) zur Verhinderung von Fälschungen Verbesserung der Polizeilichen Kriminalstatistik Verstärkte Terrorbekämpfung durch präventive Kontrollen und Überwachung Vollzug von Strafen im Herkunftsland Ein Teil dieser Massnahmen kann ohne gesetzliche Anpassungen umgesetzt werden. Teilweise müssen Gesetze und Verordnungen geändert werden. Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich sollen bereits im kommenden Herbst in die ständerätlichen Beratungen zur Asylgesetzrevision und zum neuen Ausländergesetz einfliessen. Dazu gehören insbesondere:
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