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SFH kritisiert einseitigen Bericht aus dem EJPD BERN. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH kritisiert den heute veröffentlichten „Bericht zur illegalen Migration“ als einseitig. Der Bericht schlägt nur repressive Massnahmen vor. Die SFH ist besonders besorgt über die erneuten Verschärfungen im Asylbereich. Grundlage des heute präsentierten Berichtes der Bundesverwaltung ist nicht eine wissenschaftliche Untersuchung, sondern eine nicht repräsentative Umfrage bei den Kantonen. Die Hilfswerke und andere Nichtregierungsorganisationen wurden nicht einbezogen. Vorgeschlagen werden praktisch ausschliesslich repressive Massnahmen. Die Förderung der Integration ist kein Thema. Heikle und widersprüchliche Verschärfungen im Asylbereich Unter besonderen Beschuss gerät der Asylbereich. Und dies zu einem Zeitpunkt, in dem die Asylgesuchszahlen europaweit sinken. Ab nächstem Donnerstag werden neue Verschärfungen im Asylgesetz in eine Express-Konsultation geschickt. Unter anderem soll die Prüfung der Gesuche von papierlosen Asylsuchenden eingeschränkt werden. Dieser Vorschlag ist hoch problematisch, weil gerade Verfolgte und Bürgerkriegsflüchtlinge oft keine Identitätspapiere beibringen können. Die SFH befürchtet, dass damit die Genfer Flüchtlingskonvention unterlaufen wird. Papierlose Bürgerkriegsflüchtlinge und Härtefälle sollen ihre Familienangehörigen nicht nachziehen dürfen und keinen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Damit wird der Konsens des Bundesrates und des Nationalrates zur humanitären Aufnahme in Frage gestellt. Unter dem Blickwinkel der Europäischen Menschenrechtskonvention ist auch die sogenannte „Durchsetzungshaft“ heikel, die im Anschluss an die Ausschaffungshaft angeordnet werden soll. Kontraproduktiv ist die Ausdehnung des Sozialhilfeausschlusses auf alle abgewiesenen Asylsuchenden: Die Massnahme wird Tausende von Personen in die Illegalität treiben und trägt damit zu den Ursachen bei, die der Bericht zu lösen verspricht. Von der Konsultation sind kaum Ergebnisse zu erwarten: Die Kantonsregierungen sind in den Sommerferien, die Parteien sind nicht zur Vernehmlassung eingeladen und die Frist läuft bereits Ende Juli aus. Die SFH kritisiert die überhastete Gesetzgebung ohne äusseren Zwang. Sie verhindert eine seriöse Auseinandersetzung mit den menschenrechtlich heiklen Vorschlägen. |