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Ja zur Verwendung von
DNA-Profilen in Strafverfahren
SCHAFFHAUSEN. Der Regierungsrat befürwortet die Verordnung über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen grundsätzlich, wie er in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Polizei festhält. Die Verordnung enthält vor allem technische Detailregelungen. Seit Juli 2000 betreibt der Bund bei der Koordinationsstelle am Institut für Rechtsmedizin in Zürich eine gesamtschweizerische Datenbank für forensische DNA-Profile (kriminaltechnische Spurenvergleiche). Es handelt sich um einen Probebetrieb, dessen Rechtsgrundlage sich in der bis Ende Dezember 2004 gültigen Verordnung des Bundesrates über das DNA-Profil-Informationssystem findet. Die Rechtsgrundlage für das definitive System bildet das neue Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen. Die vorliegende Verordnung führt das genannte Gesetz im Hinblick auf seinen Vollzug näher aus. An dem seit vier Jahren bewährten und reibungslosen Verfahrensablauf und der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Instituten für Rechtsmedizin und der Schaffhauser Polizei ändert sich nichts. |