Sozialleistungen gegen Familienarmut stagnieren im Kanton Zürich

Alimentenbevorschussung und Kleinkinder-Betreuungsbeiträge sind Sozialleistungen, die sich an Familien in kargen finanziellen Verhältnissen richten. Sie kommen vorwiegend Alleinerziehenden und ihren Kindern zugute. 2002 wendeten die Zürcher Gemeinden insgesamt rund 30 Millionen Franken dafür auf. Seit 1998 stagniert dieser Betrag, obwohl die übrigen Sozialausgaben im Zuge der schwachen Konjunktur stetig wachsen. Dies sind Ergebnisse einer Studie des kantonalen Statistischen Amtes.

ZÜRICH. Im Jahr 2002 unterstützten die Zürcher Gemeinden laut der Studie 11'000 Personen, knapp ein Prozent der Bevölkerung, durch Alimentenbevorschussung (ALBV). Rund 3000 Personen kamen in den Genuss von Kleinkinder-Betreuungsbeiträgen (KKBB). Beide Instrumente spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Familienarmut: Die ALBV kommt dann zum Tragen, wenn Unterhaltsbeiträge für Kinder nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht bezahlt werden. In diesem Fall übernimmt die Wohngemeinde die ausstehenden Kinderalimente, sofern die begünstigte Familie finanziell darauf angewiesen ist. Auch KKBB sind bedarfsabhängig. Sie sollen es Eltern in bescheidenen finanziellen Verhältnissen ermöglichen, Kinder unter zwei Jahren persönlich zu betreuen. ALBV und KKBB sind Teil des sozialen Netzes im Kanton Zürich. Dennoch sind sie oft nicht existenzsichernd: 2002 waren 10 Prozent der ALBV- und 31 Prozent der KKBB-Begünstigten ergänzend auf Sozialhilfe angewiesen.

Oft Alleinerziehende mit einem Kind

Zahlungen im Rahmen der Alimentenbevorschussung betragen im Mittel 650 Franken pro Monat. Sie gehen vorwiegend an Alleinerziehende, mehrheitlich an solche mit einem Kind. Letztere stellen 57 Prozent der Fälle, während Alleinerziehende mit mehreren Kindern 29 Prozent ausmachen. Die verbleibenden 14 Prozent betreffen Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer eigenen Familie, sondern in Heimen oder Pflegefamilien aufwachsen. Allerdings widerspiegeln die Prozentangaben laut der Studie des Statistischen Amts nicht unbedingt die konkreten Lebensumstände der ALBV-Begünstigten, denn die Dossiers erfassen nur die bezugsberechtigten Personen. So kann es etwa im Fall von Patchwork-Familien sein, dass Alleinerziehende im Sinn der ALBV mit einem neuen Partner und allenfalls weiteren Kindern in einem Haushalt zusammenleben – also im landläufigen Sinn nicht (mehr) alleinerziehend sind.

Betreuungsbeiträge auch für Paare

Auch Kleinkinder-Betreuungsbeiträge werden mehrheitlich, nämlich in zwei von drei Fällen, an Alleinerziehende ausgerichtet. In einem Drittel der Fälle profitieren dagegen Paare mit Kleinkindern von einem finanziellen Zustupf durch die Gemeinde. Die Unterstützungszahlungen machen durchschnittlich 1322 Franken pro Monat aus. Unter den Begünstigten der KKBB sind Ausländerinnen und Ausländer im Vergleich zur Gesamtbevölkerung übervertreten. Dies hängt damit zusammen, dass ausländische Staatsangehörige überdurchschnittlich stark von Armut betroffen sind. Dies gilt besonders für die so genannten Working Poor, also Menschen, die an oder unter der Armutsgrenze leben, obwohl sie voll erwerbstätig sind.

«Soziale kalte Progression»

Seit 1998 stagnieren die Leistungen, welche die Zürcher Gemeinden im Rahmen von ALBV und KKBB erbringen. Dies erstaunt angesichts der Tatsache, dass die übrigen Sozialausgaben seit Beginn der Neunzigerjahre stetig wachsen. Laut Statistischem Amt sind dafür mehrere Gründe ausschlaggebend. Der wichtigste ist politischer Natur: Die Einkommens- und Vermögensgrenzen, deren Unterschreiten einen Leistungsanspruch begründet, wurden nicht oder nicht vollumfänglich teuerungsbereinigt. Dadurch verlieren viele Begünstigte ihre Bezugsberechtigung, wenn sie beim Lohn einen Teuerungsausgleich erhalten – obwohl ihre Kaufkraft real nicht zunimmt. In Anlehnung an die aus der Finanzpolitik bekannte kalte Progression spricht das Statistische Amt von «sozialer kalter Progression». Weiter veränderte sich in den letzten Jahren, vor allem bei der Alimentenbevorschussung, die Zusammensetzung der Begünstigten: Die Zahl der Alleinerziehenden mit mehreren Kindern sank, während Elternteile mit einem Kind und allein stehende Kinder zulegten. Damit fand eine Verlagerung hin zu weniger finanzintensiven Fällen statt. Letztlich spielt auch die demografische Entwicklung im Kanton Zürich eine Rolle. Die Zahl der Kleinkinder veränderte sich im vergangenen Jahrzehnt nur wenig, was einen stabilisierenden Einfluss auf die Leistungen im Rahmen der KKBB ausübte.

Sozialhilfestatistik als Datenquelle

Die Studie des Statistischen Amts beruht auf dem «Sozialbericht Kanton Zürich 2002» und damit auf der schweizerischen Sozialhilfestatistik, die jährlich im Auftrag des Bundes erhoben wird. Neben der Alimentenbevorschussung und den Kleinkinder-Betreuungsbeiträgen umfasst sie auch die Zusatzleistungen zur AHV/IV und die Ausgaben für Sozialhilfe. Die Zahlen für den Kanton Zürich basieren auf einer Stichprobe von 87 der 171 Gemeinden, die zusammen 84 Prozent der Kantonsbevölkerung abdecken. Entsprechend werden die im Rahmen der Statistik ermittelten Werte auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet.

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news box juni 2004