| Erleichtertes
Schengen-Visum für Ausländerinnen und Ausländer in Schweizer
Grenzzone
BERN. Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweizer Grenzzone zu Deutschland leben, erhalten neu ein erleichtertes Visum für ihre Grenzübertritte. Dieses Verfahren löst die bisherige Grenzkarte ab. Betroffen sind Tausende Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz, die in der EU visumpflichtig sind.. Ausländische Staatsangehörige aus Drittstaaten (wie der Türkei oder der Länder des ehemaligen Jugoslawiens), die an der Grenze zu Deutschland leben, können ab sofort bei der Deutschen Botschaft mit einem erleichterten Verfahren ein Visum beantragen. Das Visum ist je nach Aufenthaltsstatus in der Schweiz maximal 5 Jahre gültig und gilt für die Einreise in alle EU-Staaten. Seit August 2003 hatten die deutschen Behörden keine neuen so genannten Grenzkarten mehr gegengezeichnet, die für den kleinen Grenzverkehr bisher üblich waren. Selbst für Kürzestaufenthalte zum Einkaufen im nahen Ausland mussten ausländische Staatsangehörige aus Drittstaaten jeweils ein Schengenvisum beantragen. Das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) schlug in der Folge ein vereinfachtes Verfahren vor. Die deutschen Behörden sind auf diesen Vorschlag eingetreten und stellen nun Schengen-Visa zu erleichterten Bedingungen aus. Insbesondere entfällt die Pflicht, die Einladung eines deutschen Gastgebers vorweisen zu müssen. Das erleichterte Verfahren verlangt von den Antragsstellern eine Bestätigung des Wohnsitzes in der schweizerischen Grenzzone zu Deutschland, einen Reisepass und eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, die über die Visumdauer hinaus gültig sein müssen. Für ausländische Staatsangehörige aus Drittstaaten, die ausserhalb der Grenzzone zu Deutschland leben, gilt nach wie vor die normale Visumpflicht. |