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Internethandel mit Medikamenten: Die Schweiz und die USA werden
innerhalb der UNO aktiv
BERN. Am 15. März begann in Wien die jährliche Tagung der Betäubungsmittelkommission der UNO. Die Schweiz reichte der Kommission zusammen mit den USA einen Resolutionsentwurf ein, um den illegalen Internethandel mit Arzneimitteln, welche Betäubungsmittel oder so genannte psychotrope Stoffe enthalten, zu bekämpfen. Mit dieser Resolution werden alle Länder aufgefordert, das internationale Verbot des grenzüberschreitenden Internethandels mit diesen Stoffen in der nationalen Gesetzgebung umzusetzen und die weltweite Lieferung von solchen Arzneimitteln an Privatpersonen zu untersagen. In den letzten Jahren nahm der Internethandel mit Betäubungsmitteln und so genannten psychotropen Stoffen (Schlafmittel, Beruhigungsmittel, aufputschende Mittel usw.) stark zu. Obwohl diese Stoffe wegen ihrem Abhängigkeitspotential in praktisch allen Ländern der Verschreibungspflicht unterliegen und die Therapie ärztlich überwacht werden muss, können heute die meisten dieser Stoffe durch Private via Internet bestellt werden – und dies entgegen den Bestimmungen der entsprechenden UNO-Konventionen. Diese halten fest, dass es für den grenzüberschreitenden Handel mit diesen Stoffen in jedem Einzelfall eine staatliche Bewilligung braucht. Während die meisten Staaten diese Regelung für die Produzenten dieser Arzneimittel und die Grosshändler eingeführt haben, überwachen die Arzneimittelbehörden vieler Länder den Handel auf der Ebene der Privaten nicht. Weil diese Stoffe oft illegal hergestellt und illegal gehandelt werden, unterliegt die Qualität dieser Produkte keiner behördlichen Kontrolle. Dies führt dazu, dass die entsprechenden Arzneimittel Stoffe enthalten, die oft falsch deklariert, gefälscht, verfallen oder überteuert sind. In den seltensten Fällen liegt eine Arzneimittelinformation in einer Landessprache vor. Der Schweizer Gesetzgeber hat den Import von solchen Arzneimitteln durch Private in der Betäubungsmittelgesetzgebung schon vor Jahren verboten. Werden solche Sendungen am Zoll erkannt, werden sie beschlagnahmt und der Besteller riskiert neben hohen Kosten für die Beschlagnahmung und Vernichtung auch eine Strafanzeige wegen Verletzung der Betäubungsmittelgesetzgebung. Der weltweit massiv zunehmende Internethandel mit diesen Substanzen bewog letztes Jahr die Schweiz, das Problem dem Drogenkontrollrat der UNO (International Narcotics Control Board INCB) vorzulegen. Das INCB widmete in seinem Jahresbericht 2003 (erschienen im Februar 2004) der Problematik ein ganzes Kapitel und forderte alle Länder auf, gegen diesen nach den UNO-Konventionen verbotenen Internethandel einzuschreiten. Insbesondere die pakistanischen Behörden wurden ermutigt, in dieser Frage eng mit den Schweizer Behörden zusammen zu arbeiten. Ab dem 15. März 2004 findet in Wien die jährliche Tagung der Betäubungsmittelkommission der UNO (Commission on Narcotic Drugs, CND) statt. Die Schweiz ist ordentliches Mitglied dieser Kommission. In der Schweizer Delegation vertreten sind das Bundesamt für Gesundheit und das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic. Um dem illegalen Internethandel mit Arzneimitteln, die Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe enthalten, effektiv entgegen zu wirken, hat die Schweiz zusammen mit den USA Swissmedic einen Resolutionsentwurf zu dieser Thematik erarbeitet und wird ihn heute der CND einreichen. Die Resolution fordert, dass alle Länder das geltende internationale Recht über den grenzüberschreitenden Handel mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen auch in der nationalen Gesetzgebung umsetzen und den Internethandel und die Lieferung an Privatpersonen verbieten. Die zuständigen UNO-Organe sollen dies überwachen und bei Bedarf jene Länder mahnen, die sich nicht an die geltenden Regeln halten. |