Liberalisierung der Medikamentenabgabe

Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der kantonalen Heilmittelverordnung beschlossen. Damit werden neu auch die in den Städten Zürich und Winterthur praktizierenden Ärztinnen und Ärzte zur Medikamentenabgabe berechtigt.

BERN. Nach dem Gesundheitsgesetz vom 4. November 1962 sind lediglich die Ärztinnen und Ärzte ausserhalb der Städte Zürich und Winterthur berechtigt, den bei ihnen in Behandlung stehenden Patientinnen und Patienten Medikamente abzugeben. Das Verwaltungsgericht hat diese Regelung in einem Entscheid vom Februar 1998 für verfassungswidrig erklärt, da sie gegen die Rechtsgleichheit verstosse. Seit diesem Zeitpunkt ist intensiv um eine neue gesetzliche Regelung gerungen worden. Von den Berufsverbänden der Ärzte- und Apothekerschaft wurde je eine Volksinitiative eingereicht und wieder zurückgezogen. Ein erster Gesetzesvorschlag des Kantonsrats, der Einschränkungen der Medikamentenabgabe durch Ärztinnen und Ärzte auch auf dem Land vorsah, scheiterte in der Volksabstimmung vom 23. September 2001. Im Nachgang der Abstimmung gab die Gesundheitsdirektion eine Studie zur Erhebung der Motivation der Stimmenden bei der Stimmabgabe in Auftrag. Diese kam zum Schluss, dass die Bevölkerung am Status quo festhalten wollte sowie eine freie Bezugsmöglichkeit der Medikamente (Wahlfreiheit) und eine sichere Notfallversorgung wünschte.

Der daraufhin erarbeitete neue Gesetzesvorschlag sah eine Regelung vor, wonach lediglich in Gemeinden mit einer durchgehend geöffneten Apotheke die Ärztinnen und Ärzte von der direkten Medikamentenabgabe ausgeschlossen worden wären. Am Abstimmungswochenende vom 30. November 2003 wurde auch dieser Vorschlag verworfen. Darauf beauftragte die Apothekerschaft zwei Forschungsinstitute, das Abstimmungsergebnis abzuklären. Die Institute kamen zum Schluss, dass ein Drittel der Stimmenden die Vorlage nicht verstanden habe und der eigentliche Wille des Volkes die Beibehaltung des Status quo gewesen sei. Diese Analyse vermag jedoch nichts am Abstimmungsergebnis zu ändern; die Abstimmungsunterlagen waren übersichtlich gehalten und die klare Fragestellung war im Vorfeld der Abstimmung in der Öffentlichkeit einlässlich diskutiert worden.

Die beiden Volksabstimmungen haben gezeigt, dass die Gegensätze zwischen der Ärzte- und der Apothekerschaft in Bezug auf die Medikamentenabgabe unüberwindbar sind. Nachdem beide Versuche einer Revision auf Gesetzesstufe gescheitert sind, musste der Regierungsrat im Interesse der Rechtssicherheit eine Regelung auf Verordnungsstufe treffen. Die in den letzten Jahren zu Hunderten eingegangenen Gesuche von Ärztinnen und Ärzten aus den Städten Zürich und Winterthur sind sistiert und bedürfen dringend der Erledigung. Zudem ist der unsichere Rechtszustand auch für Neueröffnungen von Arztpraxen wie für Apotheken unhaltbar geworden. Ein weiterer Anlauf einer Regelung auf Gesetzesstufe hätte wohl wiederum Jahre in Anspruch genommen. Nachdem in der zweiten Volksabstimmung offensichtlich das Argument der Wahlfreiheit von ausschlaggebender Bedeutung gewesen war und eine Sonderlösung für die Städte Zürich und Winterthur aufgrund des Verwaltungsgerichtsurteils nicht mehr in Frage kommt, erlaubt nun die vom Regierungsrat verabschiedete Regelung auf Verordnungsstufe den Ärztinnen und Ärzten auf dem ganzen Kantonsgebiet - und damit neu auch den Ärztinnen und Ärzten in den Städten Zürich und Winterthur - die Abgabe von Medikamenten. Die Berechtigung zur Medikamentenabgabe durch die Ärztinnen und Ärzte ist mit der Auflage verbunden, in den Arztpraxen an gut sichtbarer Stelle den Hinweis anzubringen, dass die Medikamente auch gegen Rezept in der Apotheke bezogen werden können. Damit wird Artikel 37 des Krankenversicherungsgesetzes Rechnung getragen, der von den Kantonen verlangt, bei der Regelung der Medikamentenabgabe die Zugangsmöglichkeiten der Patienten und Patientinnen zu Apotheken zu berücksichtigen.

Die am 1. Juli 2004 in Kraft tretende Regelung wird dazu führen, dass neu auch den rund 1900 praxisberechtigten Ärztinnen und Ärzten in den Städten Zürich und Winterthur auf Gesuch hin die Medikamentenabgabe bewilligt werden muss. Dies wird Umsatzrückgänge in den Apotheken bewirken, was den Abbau von Arbeitsplätzen und wohl auch Schliessungen von Apotheken mit sich bringen wird. Diese Entwicklung ist Folge der unvermeidlich gewordenen Marktöffnung.

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news box märz 2004