Ja zum UNO-Übereinkommen gegen transnationale Kriminalität

THURGAU. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit dem Beitritt zum UNO-Übereinkommen gegen transnationale organisierte Kriminalität und den beiden Zusatzprotokollen gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel einverstanden. Dies teilt er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundes mit.

Das UNO-Übereinkommen und die Zusatzprotokolle stellen eine wichtige Weiterentwicklung des internationalen Strafrechts dar. Sie gelten als Meilenstein in der internationalen Zusammenarbeit gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Das Vertragswerk ist das erste Instrument, das Prävention und Bekämpfung dieser Verbrechensformen in einer Konvention weltweit regelt. Die Schweiz hat das Übereinkommen am 12. Dezember 2000 und die beiden Zusatzprotokolle am 2. April 2002 unterzeichnet.

Der Regierungsrat ist grundsätzlich mit dem Beitritt zum UNO-Übereinkommen und den beiden Zusatzprotokollen einverstanden. Bezüglich der Verhinderung und der Bestrafung des Menschenhandels wünscht er sich eine Verschärfung von Artikel 196 des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Seiner Ansicht nach sollen nicht nur der Handel, sondern auch die blosse Anwerbung zum Einsatz in einschlägigen Etablissements strafbar sein. Als wenig griffig und daher überarbeitungsbedürftig werden auch die Bestimmungen im Zusammenhang mit kriminellen Organisationen beurteilt.

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news box märz 2004