| Planungsbericht zur
Alterspolitik geht in die Vernehmlassung
BERN. Die Selbstständigkeit älterer Menschen fördern und die Unterstützung am bestehenden Wohn-ort ausbauen: So lautet das zentrale Ziel der künftigen bernischen Alterspolitik. Um dem Alter weiterhin einen würdigen Platz in der Gesellschaft einzuräumen, müssen zahlreiche Heraus-forderungen gemeistert werden, hielt Regierungsrat Samuel Bhend, Gesundheits- und Fürsorge-direktor, bei der Präsentation des Berichts zur „Alterspolitik im Kanton Bern“ fest. Die älteren Menschen sollen möglichst lange selbstständig in ihrem gewohnten Umfeld leben können. Sie sollen am bestehenden Wohnort unterstützt werden, damit ein Eintritt in ein Pflegeheim möglichst lange hinausgezögert oder gar vermieden werden kann. Diese Forderungen stehen im Zentrum der künftigen Alterspolitik des Kantons Bern. Diese Politik entspreche dem Bedürfnis der älteren Menschen, stellte Regierungsrat Samuel Bhend, Gesundheits- und Fürsorgedirektor, heute Dienstag (23. März 2004) bei der Präsentation der Leitlinien für die künftige bernische Alterspolitik fest. Ein grosser Anteil der älteren Menschen lebt heute unabhängig und kann bei guter Gesundheit ein aktives Leben führen. Zudem besteht laut Regierungsrat Bhend ein vielfältiges Angebot für diejenigen Menschen, die auf Hilfe und Pflege angewiesen sind. Um diesen Standard weiterhin zu gewährleisten und den gesellschaftlichen Ver-änderungen anzupassen, stehen zahlreiche Herausforderungen an. Als Beispiele nannte Regierungsrat Bhend: Die Zahl der älteren Menschen steigt, während diejenigen der Jungen abnimmt; infolge der grösseren Zahl Hochbetagter steigt die Zahl Pflegebedürftiger, während bereits heute ein Mangel an Pflege- und Betreuungspersonen besteht. Die Stossrichtung und die Rahmenbedingungen für Massnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen zeigt der Bericht „Allterspolitik im Kanton Bern“ auf, der in diesen Tagen in die Vernehmlassung geschickt wird. Der Bericht baut auf den 1993 durch den Grossen Rat mit dem Beschluss „Alterspolitik 2005“ festgelegten Zielen auf und soll einen wichtigen Beitrag zu deren Umsetzung leisten. Mit der künftigen Alterpolitik wird ein würdiger Platz der älteren Menschen in der Gesellschaft zu einem tragbaren Preis für alle Beteiligten angestrebt. Alterspolitik geht alle an Regierungsrat Samuel Bhend betonte, dass eine erfolgreiche Umsetzung der alterspolitischen Ziele nicht alleine Sache des Kantons sein kann, sondern nur gemeinsam mit den Gemeinden, öffentlichen und privaten Institutionen, Verbänden, gemeinnützigen Organisationen und Privatpersonen - allesamt erbringen heute schon grosse Leistungen im Dienste der älteren Menschen – zu erreichen ist. Damit die erbrachten Dienstleistungen den effektiven Bedürfnissen der älteren Bevölkerung entsprechen, sind die Gemeinden weiterhin ausdrücklich aufgefordert, kommunale Altersplanungen zu erarbeiten und um-zusetzen. Der Bericht „Alterspolitik im Kanton Bern“ legt die Rahmenbedingungen fest, innerhalb welcher innovative Lösungen zur Bewältigung der alterspolitischen Herausforderungen erarbeitet werden sollen. Neun konkrete alterspolitische Handlungsfelder Der Bericht zeigt neun konkrete alterspolitische Handlungsfelder auf, innerhalb der in den nächsten Jahren Massnahmen erarbeitet und umgesetzt werden sollen. So soll beispielsweise durch präventive Haus-besuche die Selbstständigkeit und Gesundheit älterer Menschen unterstützt werden. Eine Stärkung und Neuorganisation der Spitexdienste und die Übergangspflege, die Patienten nach einem Spitalaufenthalt auf die Rückkehr nach Hause vorbereitet, soll die Betreuung und Pflege zu Hause häufiger ermöglichen. Weiter soll auch das Angebot für Menschen, die auf einen Pflege- und Betreuungsplatz angewiesen sind, den heutigen Bedürfnissen angepasst werden. Stichworte dabei sind: Anpassung der Infrastruktur bestehender Heime, Familienplatzierungen, Entlastungsbetten und Tagesstätten, Angebote für Demenz-kranke und ihre Angehörigen, Umsetzung des Geriatriekonzepts und der Psychiatrieplanung. Handlungsfelder sind unter anderem Massnahmen zur Rekrutierung von Pflege- und Betreuungspersonal, die Verbesserung der Aus- und Weiterbildung, die Festlegung von Qualitätskriterien im Heimbereich sowie die Überprüfung der Finanzierungsmechanismen. Die im Bericht aufgelisteten Massnahmen sind nicht abschliessend und stellen keine starre Versorgungs-planung dar. Bei vielen Massnahmen ist noch offen, ob sie sich in Zukunft bewähren und breit eingeführt werden sollen. Im Rahmen von Pilotprojekten sollen in den nächsten Jahren die entsprechenden Erkenntnisse gewonnen werden. Damit entsteht die Möglichkeit einer rollenden Planung, bei der rasch auf veränderte Bedingungen und Bedürfnisse reagiert werden kann. Alternativen zum Heimaufenthalt sind kostengünstiger Der Bericht legt den Schwerpunkt auf Alternativen zum Heimaufenthalt und auf eine Stabilisierung des stationären Angebotes. Damit soll das Versorgungssystem flexibler und kostengünstiger gemacht werden. Eine genaue Berechnung der finanziellen Konsequenzen aus den im Bericht erwähnten Massnahmen ist zur Zeit nicht möglich. Die Schätzungen der bisher bekannten, zusätzlichen alterspolitischen Massnahmen gehen von Kosten von je 12 Millionen Franken jährlich für den Kanton und die Gemeinden aus. Bei der heutigen finanziellen Lage des Kantons Bern ist der Gesundheits- und Fürsorgedirektion klar, dass die im Budget und Finanzplan eingestellten Mittel für die nächsten Schritte in der Alterspolitik ausreichen müssen. Für 2004 sind dies 2,5 Millionen und für die Jahre von 2005 bis 2007 je 5 Millionen Franken. Für die Sanierung und Anpassung der bestehenden Heime sowie den beschränkten Ausbau von Pflegeheim-plätzen sind in den nächsten acht bis zwölf Jahren schätzungsweise rund 190 Millionen Franken von Gemeinden und Kanton erforderlich. Debatte im Grossen Rat anfangs 2005 Die Vernehmlassung zum Bericht zur künftige Alterspolitik des Kantons Bern dauert bis Ende Juni 2004. Im Verlaufe des Monats April führt Pro Senectute des Kantons Bern Informationsveranstaltungen in verschiedenen Regionen durch, an denen der Bericht diskutiert wird. Voraussichtlich im Herbst diese Jahres wird die vorberatende Kommission des Grossen Rates die Alterpolitik beraten. Im Frühjahr 2005 ist schliesslich die Debatte im Grossen Rat vorgesehen. |