Berner Alpkäse und Berner Hobelkäse

BERN. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat heute die Bezeichnungen „Berner Alpkäse“ und „Berner Hobelkäse“ in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOC) eingetragen. Zwischen den Gesuchstellern und den Einsprechern ist eine Einigung zustande gekommen. Die Einsprachen gegen die Registrierung konnten somit einvernehmlich erledigt werden.

Gegen die im März 2001 öffentlich aufgelegten Eintragungsgesuche von „Berner Alpkäse“ und „Hobelkäse“ sind verschiedene Einsprachen eingegangen. Sie betrafen hauptsächlich die Verwendung der Bezeichnung Hobelkäse in Alleinstellung sowie verschiedene technische Aspekte wie das Verbot der Verwendung von Tunnelpressen. Für alle Punkte konnten Lösungen gefunden werden: Die Bezeichnung Hobelkäse kann nur für einen Berg- bzw. Alpkäse mit einer Mindestreifedauer und im Zusammenhang mit einem anderen Begriff verwendet werden. Das bedeutet, dass die Bezeichnung „Berner Hobelkäse“ eingetragen wird.

Schon seit dem 15. Jahrhundert wird auf den Alpen des Berner Oberlandes Käse hergestellt. Dieser wird traditionellerweise zum Teil als Alpkäse oder als jahrelang gelagerter und gereifter Hobelkäse konsumiert. Der Berner Alpkäse wird ausschliesslich während der Sömmerungszeit auf den Alpen des gesamten Berner Oberlandes aus der dort gewonnenen rohen Kuhmilch hergestellt. Durch die Verarbeitung der Milch im offenen Kupferkessi über dem Holzfeuer erhält der Käse eine geräucherte Note. Der Berner Hobelkäse wird auch heute noch in den traditionellen Järben hergestellt.

Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich die Gebietsnamen und traditionellen Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an das entsprechend detaillierte Pflichtenheft halten. Unabhängige und vom Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung zugelassene Kontrollstellen überwachen die Einhaltung des Pflichtenhefts.

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news box märz 2004