Spielbankenverordnung wird revidiert

BERN. Mit der Revision der Spielbankenverordnung wird der Progressionssatz für alle Spielbanken harmonisiert. Restriktionen im Spielangebot, denen Casinos mit einer Konzession B im Vergleich zu den Grand Casinos (Konzession A) unterliegen, werden vermin-dert. Das EJPD schickt den Revisionsentwurf in die Vernehmlassung.

Die geltende Spielbankengesetzgebung ist auf den 1. April 2000 in Kraft getreten. Im Jahre 2002 haben die meisten neurechtlichen Spielbanken ihren Betrieb aufgenommen. Die Gesetzgebung hat sich weitgehend be-währt. Die Revision der Spielbankenverordnung trägt den Erfahrungen Rechnung, die in der Zwischenzeit gewonnen werden konnten.

Die Spielbanken werden abhängig vom erwirtschafteten Bruttospielertrag progressiv besteuert. Bisher steigt die Progression für die B-Casinos steiler an als für die A-Casinos. Neu soll der Progressionssatz vereinheitlicht wer-den: Für jede oberhalb des Schwellenwertes erwirtschaftete weitere Million steigt der Abgabesatz für alle Casinos um 0,5 Prozent. Die unterschiedli-chen Schwellenwerte – 10 Millionen Franken für B-Casinos bzw. 20 Millio-nen Franken für A-Casinos – werden jedoch beibehalten.

B-Casinos sollen in Zukunft ihr Spielangebot aus den gleichen Tischspielar-ten zusammenstellen dürfen wie die Grand Casinos; die Zahl der Tisch-spiele bleibt aber beschränkt. Die für B-Casinos geltenden Höchsteinsätze und -gewinne werden erhöht.

Das EJPD schickt die Revisionsvorlage in die Vernehmlassung. Die Frist hierfür endet am 25. Juni 2004.

home

news box märz 2004