| Gesuche einreichen
und Akten einsehen direkt unter www.auslaenderamt.sg.ch
ST. GALLEN. Das Ausländeramt des Kantons St.Gallen hat seinen Internetauftritt unter www.auslaenderamt.sg.ch mit einem Online-Schalter erweitert: Gesuche um Erteilung, Verlängerung oder Änderung einer Aufenthaltsbewilligung lassen sich ab sofort elektronisch einreichen. Zudem können Behörden und Anwälte, die an einem Verfahren beteiligt sind, auf Antrag Personenakten direkt im Internet einsehen. Mehr als 90'000 Personen oder 20 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung im Kanton St.Gallen sind ausländische Staatsangehörige. Sie haben die Pflicht, die Aufenthaltsbewilligung regelmässig zu verlängern oder bestimmte Veränderungen zu melden. Ab sofort ist es nun möglich, die entsprechenden Gesuche nicht mehr nur mittels Papierformularen zu stellen, sondern auch direkt per Internet. Unterschrift weiterhin nötig Weil die Möglichkeit einer anerkannten elektronischen Unterschrift bisher fehlt, ist es vorläufig notwendig, eine Gesuchszusammenfassung auszudrucken und zu unterschreiben. Sobald das Unterschriftenblatt beim Ausländeramt eintrifft, wird die Bearbeitung des bereits registrierten Gesuches automatisch ausgelöst und der Gesuchsteller per E-Mail oder Fax über den Bearbeitungsbeginn informiert. Die Gesuchseinreichung über den Online-Schalter steht ausländischen Personen und Arbeitgebern gleichermassen offen. Die Arbeitgeber können insbesondere bequem Gesuche für mehrere Personen stellen, ohne dass sie jedesmal die Arbeitgeberdaten neu eingeben müssen. Datensicherheit garantiert Das Ausländeramt führt bereits seit mehreren Jahren elektronische Personendossiers und wickelt die Geschäftsfälle elektronisch unterstützt ab. Bisher wurden mehr als 160'000 Dossiers mit knapp vier Millionen Seiten erfasst. Um auch Behörden und Anwälten, die an ausländerrechtlichen Verfahren beteiligt sind, Zugang zu diesen Daten zu gewähren, hat das Ausländeramt seinen Internetauftritt mit einer weiteren Dienstleistung ergänzt: In einem geschützten Bereich, der die Datensicherheit garantiert, können vorgängig registrierte Benutzer Anträge um Akteneinsicht stellen oder freigeschaltete Akten abrufen. Jeder Antrag wird geprüft Jeder einzelne Antrag wird von der zuständigen Person des Ausländeramtes geprüft. Im Falle einer Gutheissung erfolgt eine vollautomatische Bereitstellung eines Personendossiers und Benachrichtigung des Antragstellers per E-Mail oder Fax. Von diesem Dienst profitieren der Antragsteller und das Ausländeramt: Der Antragsteller erhält innert Stunden die gewünschten Akten in elektronischer Form, und das Ausländeramt kann sich das Ausdrucken und Versenden von hunderttausenden von Seiten Papier sparen. Verschlüsselte Verbindung Bei der Realisierung achtete das Ausländeramt darauf, dass geringe Anforderungen an die EDV-Infrastruktur der Benutzer gestellt werden. Unabhängig vom Betriebsystem des Computers sind lediglich ein Webbrowser neuerer Generation sowie der kostenlose Adobe Acrobat Reader zum Betrachten der Dossiers nötig. Sämtliche Transaktionen erfolgen über eine verschlüsselte Verbindung (SSL 128bit). Unabhängig von Öffnungszeiten Der Online-Schalter ist Teil der eGovernment-Strategie des Kantons St.Gallen und erreicht mehrere Ziele: Sowohl Dossiereinsicht als auch elektronische Gesuchseinreichung bieten den Vorteil einer Nutzung unabhängig von Öffnungszeiten. Bei der Dossiereinsicht wird die Abwicklungsgeschwindigkeit massiv erhöht, bei der elektronischen Gesuchseinreichung die Datenqualität verbessert. Wenn Medienbrüche wegfallen, vereinfachen und beschleunigen sich die Prozesse, was die Kundenfreundlichkeit deutlich erhöht. |