| Verpflegungskredit
wird vereinheitlicht: 8.50 Franken für alle
BERN. In Schulen und Kursen der Armee gilt ab 8. März ein einziger Verpflegungskredit pro Angehöriger der Armee (AdA) und Tag. Damit soll die Administration und Zusammenstellung der Verpflegungspläne vereinfacht und die Berechnung der zur Verfügung stehenden Kredite erleichtert werden. Bis anhin galten für Rekrutenschulen und andere Fortbildungsdienste verschiedene Ansätze. Die neue Weisung des Truppenrechnungswesens in der Logistikbasis der Armee tritt per 8. März 2004 in Kraft. 8.40 Franken war der Verpflegungskredit für einen Rekruten bis anhin. 9.00 Franken erhielten AdA aus übrigen Schulen und Kursen. Neu beträgt der Verpflegungskredit für jeden AdA 8.50 Franken pro Tag. Allgemeine Kaufbedingungen erleichtern die Aufgaben der Rechnungsführer Bis Anfang dieses Jahres hat das Truppenrechnungswesen mit bestehenden Lieferanten sogenannte Allgemeine Kaufbedingungen vereinbart, welche die Pflichten und Rechte in der Kaufbeziehung Truppe/Lieferant regelt. Ein Liefervertrag, der von Käufer und Verkäufer unterzeichnet wird, regelt die Bedingungen im Detail. Damit wird zum ersten Mal ein Liefervertrag zwischen Fourier und Lieferant nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich abgeschlossen. Der Rechnungsführer schliesst mit ortsansässigen Lieferanten für die gesamte Dienstleistungsdauer einen Liefervertrag zu ortsüblichen Engros-Preisen ab. Die Allgemeinen Kaufbedingungen wurden in Zusammenarbeit mit Dachverbänden der Lebensmittelindustrie, unter anderem dem VSM (Verband schweizerischer Metzermeister), SBKV (Schweizer Bäcker- und Konditorenmeisterverband) KOS (Käseorganisation Schweiz), swisscofel (Gemüse und Früchtehandel) und dem Bauernverband ausgearbeitet, welche die Anpassungen als Vertragspartner unterzeichnet haben. Wegfall der Richtpreise für Rindfleisch Weiter wird auf die bisher jeweils mit dem Verband schweizerischer Metzgermeister VSM vereinbarten Richtpreise für Rindfleisch verzichtet. Neu wird auch Rindfleisch, wie alle anderen Lebensmittel, zu ortsüblichen Engros-Preisen eingekauft. Die bis anhin geltenden Richtpreise für Rindfleisch haben aufgrund der veränderten, an die zivilen Gepflogenheiten angepassten Essgewohnheiten der Truppe, sowie dem stetigen Bedürfnis nach Qualitätssteigerung, an Bedeutung verloren. Der Konsum von anderen Fleischsorten hat sich auch in der Armee etabliert. Die Richtpreise fanden ihren Anfang im Jahre 1992 in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Metzgermeisterverband. Grundlage war die Berechnung von Rindfleisch aufgrund eines Kalkulationsschemas der Preise auf dem Schlachtviehmarkt. |