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Asylgesetzrevision: «Humanitäre Aufnahme» - und weitere Verschärfungen BERN. Der Nationalrat hat das Asylgesetz verabschiedet. Mit 98 zu 49 Stimmen und 30 Enthaltungen hiess die Grosse Kammer das Teilrevidierte Gesetz gut. Der Nationalrat hat sich für die Schaffung des neuen Status der „humanitären Aufnahme“ ausgesprochen: Flüchtlinge, die trotz einem negativen Asylentscheid nicht in ihren Heimatstaat zurückkehren können, sollen sich dank der humanitären Aufnahme besser gesellschaftlich und beruflich integrieren können. Heute morgen hat die grosse Kammer beschlossen, dass bei der Asylrekurskommission nur noch ein Richter statt wie heute drei über Beschwerden entscheiden soll. Ausserdem soll der Bund weiterhin zwingend Rückkehrhilfe leisten. Schliesslich sollen die Behörden zur Beschaffung von Reisepapieren mit dem Heimatstaat eines abgewiesenen Asylsuchenden Kontakt aufnehmen können. |