|
Neues kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz BERN. Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hat die nach der ersten Lesung des kantonalen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes noch offenen Fragen bereinigt. Das Gesetz wurde ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung zu Handen der zweiten Lesung anlässlich der Juni-Session im Grossen Rat verabschiedet. Im Zentrum der Beratungen stand die Frage, ob die an den Regierungsrat des Kantons Bern delegierten Ausgabenbefugnisse für dringlich anzuordnende Massnahmen zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen zu beschränken seien. Dabei handelt es sich um Massnahmen zum Schutze der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen, die keinen Aufschub bis zur Beschlussfassung durch das finanzkompetente Organ ertragen. Wenn die Regierung in Notlagen ihre Führungsverantwortung wahrnehmen will, sind komplizierte Abläufe mit zeitaufwändigen Konsultationen oder gar Zustimmungserfordernissen anderer Organe zu vermeiden. Diese Auffassung hat sich schliesslich in der Kommission durchgesetzt. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass Ausgabenbeschlüsse im Zuständigkeitsbereich des Grossen Rates diesem in der nächsten Session vorgelegt und nachträglich bewilligt werden müssen. Die Kommission hat im Zusammenhang mit der Neuen Verwaltungsführung (NEF) verschiedene Wirkungsziele festgelegt, damit die Überprüfbarkeit und die Zweckmässigkeit des Gesetzes den heutigen Anforderungen entsprechen. Eine erneute entsprechende Analyse der Gesetzesvorlage hat gezeigt, dass die angestrebten Ziele darin grundsätzlich genügend zum Ausdruck kommen; immerhin konnte die Kommission einige wenige präzisierende textlichen Anpassungen vornehmen. Mit der periodischen Überprüfung der Vorbereitungsmassnahmen für den Fall von Katastrophen und Notlagen wird sichergestellt, dass Ausbildung, Planung, organisatorische und materielle Vorbereitungen auf ihre Wirksamkeit hin untersucht werden. Auf eine detailliertere Evaluationsklausel soll jedoch verzichtet werden. |