Vereinbarung über die Unterbringung von Personen, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten worden ist

ZÜRICH. Das Sozialamt des Kantons Zürich hat die Stadt Uster um die Unterstützung bei der Unterbringung von Personen, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten worden ist, ersucht. Ausgearbeitet und abgeschlossen wurde darauf eine Vereinbarung zwischen dem kantonalen Sozialamt und der Stadt Uster, welche die Unterbringung dieser Personen, die Nothilfe beanspruchen, in einer bestehenden Unterkunft vorsieht. Die Vereinbarung ist bis Ende Jahr befristet. Die Betreuung dieser Personen erfolgt durch die ORS Service AG.

Die Schaffung von Unterbringungsplätzen für Personen, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten worden ist, wurde notwendig, weil diese Personen auf Grund der am 1. April 2004 in Kraft getretenen Revision im Ausländer- und Asylbereich höchstens noch Nothilfe erhalten. Der Bund hat seit dem 1. April 2004 fünf Personen, auf deren Asylgesuch er nicht eingetreten ist, dem Kanton Zürich zur Ausschaffung zugewiesen. Um Nothilfe hat bisher keine dieser Personen ersucht.

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news box mai 2004