«Biblische Geschichte» bleibt Freifach

ZÜRICH. Der Regierungsrat ist auf Rekurse gegen den Beschluss des Bildungsrates, die Angebotspflicht der Schulgemeinden für das Fach «Biblische Geschichte» aufzuheben, nicht eingetreten.

Sowohl der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband als auch eine Primarlehrerin machten geltend, der Bildungsrat sei nicht befugt, Unterrichtsgegenstände aufzuheben, die im Volksschulgesetz ausdrücklich erwähnt sind, was auf die «Biblische Geschichte» zutreffe und dieses Fach deshalb obligatorisch mache. Der Regierungsrat brauchte sich mit dieser Frage nicht auseinander zu setzen. Der Grund besteht darin, dass vor dem Regierungsrat nur Anordnungen angefochten werden können, die für eine bestimmte oder bestimmbare Person eine konkrete verwaltungsrechtliche Rechtsbeziehung verbindlich und erzwingbar regeln (sogenannte «Verfügungen»).

Dies trifft auf den angefochtenen Beschluss des Bildungsrats, durch eine Änderung der Lektionentafeln das Fach «Biblische Geschichte» zum Freifach zu erklären, nicht zu. Lektionentafeln haben den Charakter eines Rechtssatzes und sind für die Schulpflegen die Grundlage, zusammen mit den Lehrpersonen die Stundenpläne für die einzelnen Klassen zu erstellen. Dem Regierungsrat ist es verwehrt, in einem formellen Rechtsmittelverfahren die Rechtmässigkeit von Rechtssätzen zu überprüfen, weshalb er auf die Rekurse nicht eintreten konnte. Damit kommt den Rekursen auch keine weitere aufschiebende Wirkung zu.

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news box mai 2004