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Biologische Sicherheit: Bundesrat beschliesst Cartagena-Verordnung BERN. Der Bundesrat hat die Cartagena-Verordnung verabschiedet, die im Wesentlichen die Ausfuhr von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) regelt. Künftig werden sich die Unternehmen vor der Ausfuhr von GVO vergewissern müssen, dass die Genehmigung des einführenden Landes vorliegt. Zu diesem Zweck müssen sie detaillierte Angaben über das Produkt machen. Damit unabsichtliche grenzüberschreitende Verbreitungen von GVO erkannt und bewältigt werden können wird ein Benachrichtigungssystem eingerichtet. Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Die neue Verordnung ergänzt die Bestimmungen, die für die Umsetzung des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit erforderlich sind. Dieses Protokoll wurde von der Schweiz 2002 ratifiziert und ist seit 2003 in Kraft. Gegenstand der Verordnung ist in erster Linie die Ausfuhr von GVO, da die Einfuhr solcher Organismen bereits durch die Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV) geregelt ist. |