Operations- und Aufnahmeverbot für verurteilte Gynäkologin

BASEL. Nach einer Anhörung hat das Sanitätsdepartement Basel-Stadt mit Verfügung vom 5. November 2004 gegen die am 21. Oktober 2004 vom Basler Strafgericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Gynäkologin ein Verbot für Operationstätigkeiten sowie geburtshilfliche Eingriffe (Normalgeburten, Kaiserschnitte etc.) ausgesprochen. Dieses Verbot gilt sowohl in der Privatpraxis als auch in Spitälern. Zudem darf die betroffene Ärztin keine neuen Patientinnen mehr zur Behandlung annehmen. Diese Schritte wurden zum Schutz der Patientinnen vollzogen. Alle Patientinnen der Frauenärztin wurden von den Gesundheitsdiensten des Sanitätsdepartements über diesen Entscheid schriftlich orientiert.

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news box november 2004