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Sozialplan im Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft festgelegt ZÜRICH. Der Regierungsrat hat im Rahmen des Projekts zur Sanierung des Staatshaushaltes einen weiteren Sozialplan für das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) festgesetzt. Die Umsetzung des Sanierungsprogramms 04 betrifft den Zeitraum von 2004 bis 2007 und führt im AWEL insgesamt zu einem Stellenabbau von rund 41 Stellen sowie zu Einsparungen von 10 Millionen Franken. Der Personalabbau wird während vier Jahren gestaffelt vorgenommen und in mehreren Sozialplänen festgelegt. Das AWEL baut bereits im Jahr 2004 elf Stellen ab und erfüllt somit die vom Sanierungsprogramm geforderte Reduktion für das laufende Jahr. Im Jahr 2005 sieht die Haushaltsanierung für das AWEL unter anderem einen weiteren Abbau von 18 Stellen vor. Der Regierungsrat hat für die betroffenen Mitarbeitenden einen Sozialplan erlassen. Weitere Stellen werden gestaffelt bis Ende 2007 mit entsprechenden Sozialplänen abgebaut. Neun weitere Entlassungen konnten vermieden werden Dank der Beschäftigung von vom Stellenabbau betroffenen AWEL-Fachspezialisten im Projekt «Kataster der belasteten Standorte», konnte die Entlassung von neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (8,8 Stellen) vermieden werden. Ursprünglich war geplant, den Kataster weitgehend mit externen Büros zu erstellen. Für das kürzlich gestartete Projekt sind jedoch Fachspezialisten erforderlich, die in externen Büros nur selten vertreten sind. Gleichzeitig müssten durch die Sanierungsmassnahmen aber Personen im Bereich Abfallwirtschaft und Betriebe entlassen werden, die genau über das erforderliche Fachwissen verfügen. Ausserdem haben die von möglichen Altlasten betroffenen Betriebe geäussert, dass sie die Überprüfung durch eine kantonale Stelle einer Kontrolle durch ein externes Büro bevorzugen. Deshalb hat die Baudirektion eine Fachspezialistengruppe gebildet, die zeitlich befristet an der Erstellung des «Katasters der belasteten Standorte» mitwirkt. Neun Fachleute werden ab Januar 2005 in diesem Projekt beschäftigt sein. Alle Neun werden in den nächsten zwei bis acht Jahren ordentlich pensioniert. Die Bildung der Spezialistengruppe kann zeitgleich mit der Umsetzung der Sanierungsmassnahmen im Bereich Umweltschutz per Anfang 2005 erfolgen. Die wichtigsten Massnahmen im AWEL zur Umsetzung des Sanierungsprogramms 04 Reduktion der Beiträge im Bereich Gewässerschutz (San.04.274): Verzicht auf Kostenanteile an kommunalen Abwasseranlagen von acht Millionen Franken. Die dazu notwendige Gesetzesänderung wurde vom Volk bereits verabschiedet. Verzicht der Pflichtlagerhaltung von Brenn- und Treibstoffen (San.04.275): a) Verzicht auf die Betriebs- und Pflichtlagerhaltung; Abbau der entsprechenden Lagerkapazitäten in den Tanklagern Birmensdorf und Rümlang bis 2006. b) Die zentrale Stelle, welche die Versorgung der kantonalen Liegenschaften mit Brenn- und Treibstoff organisiert, wird als Aufgabe (ohne Stelle und Budget) zum Beispiel vom Hochbauamt oder von der KANTAG Liegenschaften AG übernommen. Die organisatorische Zuordnung wird im Rahmen des Querschnittprojekts «Liegenschaften» festgelegt. Reduzierte Untersuchung des Zürichseewassers (San.04.277): Reduktion der Untersuchung des Zürichseewassers beziehungsweise geringere Entschädigung an die Wasserversorgung Zürich ab 2006 (neu 0,15 Millionen anstelle von 0,35 Millionen Franken jährlich). Der entsprechende Antrag an den Regierungsrat wird im Jahr 2005 gestellt. Reorganisation der Koordinationsstelle für Störfallvorsorge (San.04.279): Die Abteilung Koordinationsstelle für Störfallvorsorge wird im Jahr 2005 aufgelöst und in die Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe des AWEL integriert. Vollzug im Bereich Umweltschutz straffen (San.04.280): Wirkungsorientierung mittels zeitlich und inhaltlich abgestimmter Massnahmepläne für die Bereiche Abfall, Wasser, Energie und Luft: a) Einführung von Bagatellgrenzen (zum Beispiel für Industrieabwasser, das mit häuslichem Abwasser vergleichbar ist) b) Stärkung der Eigenverantwortung von Industrie/Gewerbe (Eigenkontrollen, Branchenvereinbarungen) c) Ausweitung des Instruments der privaten Kontrolle (Delegation von Kontrollarbeiten an externe Fachleute) d) Delegation der Beurteilung von Baugesuchen an die Gemeinden (zum Beispiel Meteorwasser-Einleitungen, Versickerungen, Landwirtschaft usw.) e) Abbau bei Dienstleistungen, Grundlagen und Führung. |