Internationale Arbeitsorganisation (IAO) 

BERN. Klage gegen die Schweiz wegen Verletzung der Vereinigungsfreiheit: Die Schweiz erklärt sich bereit, zusätzliche Informationen zu liefern

Im Anschluss an die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) 2003 eingereichte Klage lädt der IAO-Verwaltungsrat die Schweiz dazu ein, Zusatzinformationen zu liefern. Der SGB hatte in seiner Klage die durch das Schweizerische Obligationenrecht im Fall missbräuchlicher Kündigungen von Arbeitnehmervertretern vorgesehene Sanktion als ungenügend abschreckend denunziert.

Die Schweiz erklärt sich dazu bereit, der IAO in einem ergänzenden Bericht zusätzliche Informationen über die neuesten Entwicklungen im Rahmen der dreigliedrig geführten Verhandlungen über die flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der erweiterten Europäischen Union zu liefern.

Die Schweiz bestätigt die Antwort des Bundesrates vom 31. März 2004, welche darlegt, dass unser Recht einen angemessenen und ausreichenden Arbeitnehmerschutz sowie Ausgewogenheit zwischen Sanktion und Arbeitsmarktflexibilität gewährleistet. Sie verweist ausserdem darauf, dass unsere Gesetzgebung aus einem direktdemokratischen Prozess entstanden ist.

Diese Informationen sollten es der IAO erlauben, ihre Untersuchungen fortzusetzen und zu gegebenem Zeitpunkt zu einem Endentscheid zu gelangen.

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news box november 2004