Staatsvertrag Schweiz-Frankreich: Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen

BERN. Der Bundesrat hat am Mittwoch einen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Frankreich gut geheissen, der die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der beiden Staaten im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft regelt. Der Staatsvertrag muss vom Parlament noch genehmigt werden.

Die Kooperation mit Frankreich bezweckt die Erleichterung des gegenseitigen systematischen Informationsaustausches über die allgemeine Luftlage sowie die Verbesserung der Interventionsmöglichkeiten beider Parteien bei einer konkreten Bedrohung.

Unter dem Kommando des Gastlandes sind grenzüberschreitende Luftpolizeieinsätze bis hin zum Warnschuss mit Hilfe von Infrarotlockzielen möglich. Ausgenommen dagegen bleiben der Warnschuss mit scharfer Munition sowie der Zerstörungsschuss.

Auf die Souveränität der beiden Staaten und auf geltende bilaterale Abkommen wird Rücksicht genommen. Die Zusammenarbeit ist mit keinen finanziellen Verpflichtungen für die Eidgenossenschaft verbunden. Weder Frankreich noch die Schweiz werden für Luftpolizeieinsätze entschädigt.

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news box november 2004