Totalrevision des Publikationsrechts

BERN. Der Bundesrat hat das neue Publikationsgesetz und die Ausführungsverordnung auf Anfang 2005 in Kraft gesetzt. Das Publikationsgesetz regelt die Veröffentlichung der Gesetzessammlungen des Bundes (Amtliche und Systematische Sammlung) sowie des Bundesblatts. Die Publikationsverordnung fasst mehrere bisherige Erlasse zusammen. Sie stellt unter anderem die rechtzeitige Publikation der Rechtstexte sicher. Eingehender als bisher werden die Veröffentlichung internationaler Rechtstexte sowie die Voraussetzungen für die rechtsgültige Veröffentlichung von Texten geregelt, die wegen ihres technischen Charakters oder Umfangs nicht in der Gesetzessammlung erscheinen. Da die Gesetzessammlungen und das Bundesblatt seit einigen Jahren auch elektronisch veröffentlicht werden, regelt die Verordnung den Bezug der darin veröffentlichten Daten sowie deren Verwertung durch Private. Für die unentgeltliche Abgabe der Gesetzessammlungen und des Bundesblatts werden einschränkendere Voraussetzungen als bisher gelten.

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news box november 2004