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Anpassung an das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare BERN. Der Bund hat ein Gesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare ausgearbeitet, über das am 5. Juni 2005 abgestimmt wird. Darin ist ein der Ehe nachempfundener Personenstand eingeführt worden, den Personen des gleichen Geschlechts eingehen können. Zur Anpassung an die neue Bundesgesetzgebung hat die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion ein Gesetz entworfen, das alle auf kantonaler Ebene notwendigen Änderungen beinhaltet. Dieses Gesetz über die Anpassung von Gesetzen an die Bundesgesetzgebung über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare geht nun in die Vernehmlassung. |