Regierungsrat bekräftigt seine Haltung zum Militärflugplatz Dübendorf gegenüber dem Bund

ZUERICH. Der Regierungsrat hat dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) schriftlich seine bereits öffentlich gemachte Haltung und seine Argumente zur Erhaltung des Militärflugplatzes Dübendorf dargelegt. Auf Grund der erheblichen volkswirtschaftlichen Bedeutung des Militärflugplatzes Dübendorf für den Kanton Zürich setzt sich der Regierungsrat für dessen Erhalt ein. Er geht davon aus, dass er im offiziellen Vernehmlassungsverfahren des VBS im Dezember 2004 erneut wird Stellung nehmen können.

Am 3. September 2004 hat das VBS über den Abbau von Infrastruktur und Personal bei der Luftwaffe informiert. Unter anderem müssen auch Militärflugplatzbetriebe geschlossen werden. Zur Diskussion steht dabei auch der Militärflugplatz Dübendorf.

Mit dem Militärflugplatz Dübendorf verfügt der Kanton Zürich unter anderem über namhafte militärische Infrastrukturen und Militärbetriebe. Eine Schliessung des Flugplatzes Dübendorf hätte nicht nur den Verlust von rund 250 Arbeitsplätzen zur Folge, sondern es würden auch rund 500 Zulieferbetriebe direkt oder indirekt davon betroffen. Eine volkswirtschaftliche Schwächung einer ganzen Region wäre die unausweichliche Konsequenz. Mit der Schliessung des Flugplatzes würde das Schwergewicht der Luftwaffe in den westlichen Landesteil verlegt und die Ostschweiz hätte keine Luftwaffenbasis mehr. Als Wiege der Schweizer Luftfahrt in ziviler und militärischer Hinsicht leistet der Militärflugplatz Dübendorf zudem einen wesentlichen Beitrag an die Identität von Dübendorf als die Schweizer Fliegerstadt.

Es kommt hinzu, dass – ungeachtet der immer wieder geführten Lärmdiskussionen – ein klares Bekenntnis der örtlichen Behörden für eine Weiterführung des Flugbetriebs ersichtlich ist. Die in Dübendorf angesiedelte REGA, die Skyguide (Gemeinde Wangen-Brüttisellen) und das Fliegermuseum sind zwar von den VBS-Plänen nicht unmittelbar tangiert. Es ist aber zu erwarten, dass bei einer Schliessung des Militärflugplatzes diese aus Kostengründen ihre Standorte erneut überprüfen müssen. Gleiches gilt für die anderen militärischen Betriebe, die auf dem Flugplatzareal Büros oder Werkeinrichtungen führen. Auf Grund der erheblichen volkswirtschaftlichen Bedeutung des Militärflugplatzes Dübendorf für den Kanton Zürich setzt sich der Regierungsrat für dessen Erhalt ein, wie er es schon verschiedentlich öffentlich bekräftigt hat.

Das VBS wird am 6. Dezember 2004 die Kantone über die Gesamtinfrastruktur (Logistik-, Einsatz- und Ausbildungsstruktur) orientieren, die aus militärischer und betriebswirtschaftlicher Sicht noch benötigt wird. Der Regierungsrat geht davon aus, dass er im Anschluss an diese Orientierung wird Stellung nehmen können und dass ein definitiver Standortentscheid vom VBS auf Grund dieser Vernehmlassung im Frühjahr 2005 getroffen wird.

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news box november 2004