Die bilateralen Abkommen II wurde vom Bundesrat genehmigt 

Der Bundesrat hat am  30.10.04  die bilateralen Abkommen II, welche als wichtige Fortführung der schweizerischen Interessenpolitik gegenüber der EU bewertet werden genehmigt. Er verabschiedete die zur Genehmigung notwendige Botschaft  und nahm dabei den Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis. Die Vernehmlassungsergebnisse zeigen, dass die Bilateralen II eine grosse Unterstützung geniessen. Die Kantone sind  einstimmig, und auch breite Wirtschaftskreise sowie die Mehrzahl der Parteien, Organisationen und Verbände erwarten die Abkommen mit Zuversicht.

BERN. Voraussichtlich Ende Oktober überreicht der Bundesrat dem Parlament zusammen mit der Sammelbotschaft acht separate Bundesbeschlüsse zu den bilateralen Abkommen. Die Rede ist von Abkommen über landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, Statistik, Ruhegehälter, Umwelt, MEDIA, Betrugsbekämpfung, Zinsbesteuerung sowie von Abkommen über die polizeiliche und juristische Zusammenarbeit, Visa und Asyl. Drei der Abkommen bedürfen gesetzliche Anpassungen für ihre Umsetzung. sieben von ihnen sind dem fakultativen Staatsvertragsreferendum untergeordnet. 

Die bilateralen Abkommen finden breite Unterstützung 

Nach der Beendigung des Vernehmlassungsverfahrens wird die Botschaft verabschiedet.  Ein klares Bild scheint sich zu ergeben. Die bilateralen Abkommen II findet in breiten Kreisen Unterstützung. Die Mehrzahl der Parteien, Wirtschaftskreise und ein einstimmiges kantonales Bild zeigen sich zuversichtlich und stellen sich hinter die Bilateralen II. 

Die Gegner

Die eindeutigste Gegnerschaft stellt die SVP dar. Sie hat die Abkommen klar abgelehnt. Auch die EDU und die AUNS haben Einwände. Sie sprechen sich gegen Schengen/Dublin aus. Schengen/Dublin steht für die koordinierten Anstrengungen der EU-Mitgliedstaaten, die individuellen Freiheiten der Bürger auszubauen und die Sicherheit innerhalb Europas gleichzeitig tiefgreifend zu verbessern. Die vorgesehene Waffengesetzrevision trifft ebenfalls auf Kritik. Zahlreiche Schützenverbände bewerten sie als eine schlechte Idee.

Die vorgesehene Waffengesetzrevision 

Die  Hauptanliegen der Vernehmlassungsteilnehmer, insbesondere im Bereich der Waffengesetzgebung, kommt in der Botschaft zur Geltung. Der Bundesrat hebt die druch Schengen/Dublin unbedingt nötigen Anpassungen des schweizerischen Waffengesetzes hervor, die vorgenommen werden sollen. Die Anpassung bezieht sich auf die bisherige Unterscheidung zwischen Waffenerwerb im Handel und Waffenerwerb unter privaten Personen. Dieser Unterschied wird nun aufgehoben. Jede Form von Erwerb soll je nach Waffenkategorie in der Zukunft den gleichen Voraussetzungen unterstellt sein. 

Vorteile der Bilateralen II

Für den Bundesrat sind die Bilateralen II ein wichtiger weiteren Schritt auf dem bilateralen Weg. Es werden wirtschaftliche Interessen zufrieden gestellt, das Bankgeheimnis gesichert und europaweit tätige Unternehmen werden steuerlich entlastet. 

Neben der Wirtschaft wird auch dem Bereich der Zusammenarbeit mit der EU Beachtung geschenkt. Die Beziehungen sollen in weiteren Politikbereichen ausgebaut werden, beispielsweise bei der inneren Sicherheit und der Asylpolitik.  Des weiteren werden mit der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz von Schengen  wirksame Instrumente im Kampf gegen das grenzüberschreitende Verbrechen geboten. Auch das Dubliner Asylzusammenwirken erweist sich für die Schweiz als nützlich. Es wird Boden geschaffen für eine substanzielle Entlastung des schweizerischen Asylwesens.

Keine Belastung für den Bundeshaushalt

Es kommen zusätzliche Nettokosten auf den Bundeshaushalt zur Umsetzung der Bilateralen II zu. Die Einbusse von Zolleinnahmen bei den verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte, die Beiträge an die MEDIA-Programme und an die europäische Umweltagentur,  die Inkraftsetzung des Statistik-Abkommens sowie die Anwendung von Schengen/Dublin ergeben eine Grössenordnung von 80 Millionen Franken. Jedoch dürfte die Teilnahme an der Dubliner Asylzusammenarbeit diese Ausgaben neutralisieren.

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news box oktober 2004