Richtlinien für den Notfallschutz bei Stauanlagen vorgestellt

BERN. An einer Informationstagung vom 20./21. Oktober in Bern stellten die beiden Bundesämter für Wasser und Geologie und für Bevölkerungsschutz die Richtlinien für das Notfallschutzkonzept von Stauanlagen vor. Über 200 Vertreter von kantonalen Führungsstäben und Stauanlagenbetreiber sowie Fachpersonen im Bereich Talsperrensicherheit liessen sich über die vorgesehenen Alarmierungsdispositive orientieren.

Die grossen Talsperren in der Schweiz gehören zu den sichersten Bauwerken. Sie sind so konstruiert, dass sie allen denkbaren Beanspruchungen widerstehen können. Selbst ein starkes Erdbeben würde sie nicht zum Einsturz bringen. Zudem werden das Verhalten jeder Anlage durch Messungen und ihr Zustand durch visuelle Kontrollen laufend überprüft. Nebst den regelmässigen Kontrollen gibt es zusätzliche Sicherheitsprüfungen und Inspektionen, die bei grossen Werken alle fünf Jahre stattfinden.

Alarmierung der Bevölkerung steht an erster Stelle 

Die grossen Stauseen in der Schweiz speichern ein Wasservolumen von einigen Dutzend bis zuweilen weit über hundert Millionen Kubikmeter. Beim Rückhalt von solchen Wassermengen bleibt trotz aller Sicherheitsmassnahmen ein gewisses Restrisiko bestehen. Beispielsweise könnte ein Bergsturz oder eine Lawine im Bereich des Stausees eine Flutwelle auslösen und Wasser über die Mauer oder Dammkrone schwappen lassen. Für solche und ähnliche Fälle müssen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen die betroffene Bevölkerung warnen und alarmieren. Die in Bern vorgestellten Richtlinien sehen vier verschiedene Alarmierungssysteme vor. Sie richten sich nach dem Volumen des Speicherbeckens und seinem Gefährdungspotenzial und erfordern jeweils besondere Organisation sowie spezifische Mittel. So müssen Anlagen mit einem Stauraum von über 2 Millionen Kubikmeter und solche mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, in einer so genannten Nahzone (= Fliesszeit des Wassers in maximal 2 Stunden) mit dem akustischen Wasseralarmsystem ausgerüstet sein. Zur Verkürzung der Reaktionszeit werden die Wasseralarmsirenen direkt bei den Talsperren ausgelöst. In der Schweiz sind heute 64 grosse Stauanlagen mit diesem System ausgerüstet. Bei Anlagen mit geringeren Risiken gilt ein entsprechend angepasstes Warn- und Alarmierungssystem.

Grundlage für alle grossen Stauanlagen 

Im Alarmdispositiv sind verschiedenste Stellen eingebunden. Nebst den beiden federführenden Bundesämtern sind dies kantonale Behörden, Werkeigentümer, elektronische Medien und Fernmeldedienstanbieter. In den Richtlinien ist die Verantwortung aller beteiligten Stellen detailliert geregelt. Da bei einer Krisenbewältigung die Informationen an die Medien und die Bevölkerung eine entscheidende Rolle spielen, wurde diesem Punkt besonderes Gewicht beigemessen. Bereits heute gibt es bei Kantonen und Gemeinden im Einzugsgebiet grosser Stauanlagen Evakuationspläne, die bei der Bevölkerung bekannt sind.

Mit den nun vorgestellten Richtlinien wird das Notfallschutzkonzept für alle Stauanlagen die der Stauanlagenverordnung unterstellt sind auf eine gemeinsame Basis gestellt und die Werkeigentümer erhalten wichtige Hinweise für die eigentliche Notfallplanung. Schon nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in der Schweiz - als Folge der Bombardierung deutscher Staumauern - im Bereich der grossen Talsperren ein Wasseralarm installiert. Im Laufe der Zeit wurde das System weiterentwickelt und modernisiert.

Wasseralarm – Allgemeiner Alarm 

Der Wasseralarm gilt für die Nahzone grosser Talsperren und besteht aus einem unterbrochenen, tiefen Ton. Bei Alarmauslösung ist gefährdetes Gebiet möglichst rasch zu verlassen. Die örtlich bekannten Merkblätter oder Anweisungen sind zu beachten.

Der Allgemeine Alarm ist ein regelmässig auf- und absteigender Ton. Bei Ertönen dieses Alarms ist Radio zu hören und den Anweisungen der Behörden zu folgen. Die Sirenen von Wasseralarm und Allgemeinem Alarm ertönen zu Testzwecken jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar. Das richtige Verhalten bei drohender Gefahr ist zudem in jedem Telefonbuch auf der zweit- und drittletzten Seite nachzulesen.

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news box oktober 2004