Bundesrat verabschiedet Botschaft: Verfassungsrevisionen von drei Kantonen

BERN. Das Parlament wird vom Bundesrat aufgefordert, die geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Solothurn und Appenzell Innerrhoden, welche dem Bundesrecht entsprechen, zu gewährleisten. 

Im Kanton Zürich beinhaltet die Verfassungsänderung die Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Öffentliche Aufgaben werden vorrangig von den Gemeinden wahrgenommen, falls sie ihnen gewachsen sind.  

Die Revision im Kanton Solothurn zielt auf folgende Punkte:

- Zentralisierung der Oberämter und der Amtschreibereien; Die Verfassungsänderung ermöglicht die Zusammenlegung der Oberämter und Amtschreibereien für die Amteien Solothurn-Lebern und Bucheggberg-Wasseramt. 

- Legislaturplan und integrierter Aufgaben- und Finanzplan als neue Mittel der politischen Planung.

- Globalbudgetinitiative als neue Initiativform; Mit der Revision wird der Weg für eine neue Initiativform freigemacht. Mit dieser Initiative kann das stimmberechtigte Volk das Begehren einer bestimmten Ausgestaltung eines Mehrjährigen  Globalbudgets vorbringen und auf staatliche Leistungen Einfluss nehmen. 

- Delegation von Finanzbefugnissen; Die auf Verordnungsstufe geregelte Kompetenz der Finanzkommission, in dringenden Fällen Kredite vorläufig gut zuheissen, wird durch die Verfassungsänderung auf Verfassungsstufe verankert.

- Reform der Strafverfolgung; Gewährleistet wird der Übergang vom Untersuchungsrichtermodell zum Staatsanwaltsmodell, die Einführung eines unabhängigen Haftrichters und von Untersuchungsbeamten, eine Vereinfachungen im Instanzenzug im Strafverfahren, und die Verbesserung der Strukturen im Jugendstrafvollzug. 

Im Kanton Appenzell Innerrhoden sind auch Veränderungen vorzunehmen. 

- Aufhebung von Bestimmungen über das Verhältnis Kirche Staat; Durch die Änderungen werden Bestimmungen aufgehoben, welche eine Aufsicht der Kirche über die öffentlichen Schulen vorsahen.

- formelle Bereinigung der Gesetzessammlung; Hier wurden offensichtliche Fehler und Mängel behoben, dem Bundesrecht widersprechende Regelungen korrigiert, Begriffe angepasst und Absätze ohne Texte wieder nachgeführt.

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news box oktober 2004