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Vote électronique: Zweiter Test Der Ersteinsatz der elektronischen Stimmabgabe am 26. September 2004 an der eidgenössische Volksabstimmung war ein Erfolg. Gestützt auf das gute Ergebnis genehmigt der Bundesrat dem Kanton Genf einen zweiten Pilotversuch anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28.November 2004. Die mit Vote électronique abstimmenden Stimmberechtigten werden in ihrer Zahl verdoppelt. BERN. In acht Genfer Gemeinden, namentlich Anières, Cologny, Carouge, Meyrin, Collonge-Bellerive, Vandoeuvres, Onex und Versoix, findet am 28. November 2004 die eidgenössische Volksabstimmung auf elektronischem Wege statt. Die Wählerschaft kann wie immer konventionell an der Urne oder per Post ihre Stimmen abgeben. Es steht ihnen aber auch zu, elektronisch ihre Meinung weiterzuleiten. Ein entsprechendes Gesuch des Kantons Genf wurde vom Bundesrat gutheheissen. Der Pilotversuch vom 26. September 2004 war ein Erfolg und hat den Weg für einen zweiten Versuch der Elektrogeräte im Rahmen einer eidg. Volksabstimmung frei gemacht. Vorgesehen ist, dass insgesamt rund 41'000 Stimmberechtigte oder 18,6 % des Genfer Elektorats den Vote électronique am 28. November 2004 zur Stimmabgabe benützen können. Somit würde eine Verdoppelung der elektronischen Wählerschaft erreicht werden. Die Bewilligung des Bundesrates für das Gesuch des Kanton Genfs bringt Bedingungen mit sich. In den acht Gemeinden ist es erlaubt, die Stimme wahlweise konventionell oder elektronisch abzugeben. Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind in diesem Test ausgeschlossen. Diese vorgegebenen Versuchsregeln kommen ebenfalls in den sämtlichen kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen der Pilotgemeinden zur Geltung. Die Zahl der elektronisch und konventionell abgegebenen Stimmen in den acht Piltogemeinden werden summiert und werden in den eidgenössischen Ergebnissen berücksichtigt. Die Verantwortung für die Sicherheit des Vote electronique trägt der Kanton Genf. Die neue Verwendung der elektronischen Stimmabgabe auf Bundesebene ist ein wichtiger Schritt der bundesrätlichen Strategie, die Machbarkeit des Vote électronique für die Schweiz umfassend abzuklären. Es sind weitere Pilotversuche vorgesehen, die die Erfahrungen mit der elektronischen Stimmabgabe erweitern sollen. Bei den Pilotkantonen handelt es sich um Neuenburg und Zürich. Sie werden im Jahr 2005 zum Zuge kommen. Auf Wunsch der Eidgenössischen Räte werden diese Tests wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Die Ergebnisse werden vom Bundesrat als Teil des Evaluationsberichts an das Parlament weitergeleitet. Mit den drei Pilotkantonen Genf, Zürich und Neuenburg macht der Bund erste Schritte zu einer eventuellen definitiven Einführung der elektronischen Stimmabgabe in der Schweiz. |