Neue Regionalpolitik: Regierung verlangt Grundversorgungskonzept

Die Regierung nimmt im Rahmen der Vernehmlassung Stellung zum Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über Regionalpolitik (NRPG). Sie befürwortet die Weiterführung der Regionalpolitik des Bundes, fordert aber ein Grundversorgungskonzept und lehnt eine Stiftung Regionalhilfe ab.

ST.GALLEN. Der Bund hat eine umfassende Prüfung seiner bisherigen Regionalpolitik eingeleitet. Grund dafür sind insbesondere die geänderten Herausforderungen für die Regionen und die Koordination der Regionalpolitik mit dem Neuen Finanzausgleich (NFA). Die Neue Regionalpolitik (NRP) soll verstärkt Unternehmertum, Innovationskraft und Wertschöpfungssysteme fördern, während die unmittelbaren Ausgleichsaufgaben neu durch die Grundversorgungspolitik und durch den NFA abgedeckt werden. Aus dem Investitionshilfefonds für Berggebiete will der Bund unter Beteiligung der Kantone eine Stiftung Regionalentwicklung errichten.

Leider baut der Bund seine Leistungen für die Grundversorgung tendenziell ab. Die Regierung verlangt deshalb, dass der Bund neben NRP und NFA auch ein Grundversorgungskonzept vorlegt, das zeigt, welche Aufgabenbereiche zur Grundversorgung zählen und welche Ziele der Bund in seinen Bereichen verfolgt.

Die Auslagerung der Regionalpolitik in eine Stiftung lehnt die Regierung ab, weil diese Rechtsform den Einfluss der Kantone beschränkt. Ausserdem sind die Kantone wegen der angespannten Finanzlage nicht imstande, zur Äufnung des Stiftungsvermögens beizutragen, während der Bund mit dem Investitionshilfefonds für Berggebiete bereits über Mittel verfügt, die für regionalpolitische Instrumente reserviert sind. Nach Meinung der Regierung ist auch für die NRP ein Fonds anstelle einer Stiftung vorzusehen.

Weitere Änderungen beantragt die Regierung bei den Themen Einbezug der Agglomerationen in die Fördergebiete, Mindestinhalte von Mehrjahresprogrammen, einzelbetriebliche Förderung und Interreg.

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news box september 2004