|
Bentazon und Isoproturon: Anwendungsverbot in der Zone S2 BERN. Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Bentazon und Isoproturon dürfen ab 1. März 2005 in den Grundwasserschutzzonen S2 nicht mehr angewendet werden. Ihre Grundwassergefährdung wurde einer Neubeurteilung unterzogen. Die Beurteilungen basieren auf neuen Daten zum Umweltverhalten und berücksichtigen auch Entscheidungsdokumente der Europäischen Union (EU). Vor einiger Zeit hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) ein Reevaluationsprogramm zur Beurteilung der Grundwassergefährdung von Pflanzenschutzmitteln in der Grundwasserschutzzone S2 initiiert. Beurteilt werden neue Daten zu Mobilität und Abbaubarkeit unter Anwendung internationaler Beurteilungsmethoden und Beurteilungkriterien. Gestützt auf diese Beurteilungen hat das BLW entschieden, dass Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Bentazon und Isoproturon in der Grundwasserschutzzone S2 nicht mehr angewendet werden dürfen. Das Anwendungsverbot ist ab 1. März 2005 gültig. Betroffen davon sind rund 60 Bentazon oder Isoproturon enthaltende Produkte. Die Übergangsfrist ermöglicht den zuständigen Behörden, die nötigen Anpassungen der Bewilligungen auszuführen, und den betroffenen Bewilligungsinhabern, die Produkteinformationen entsprechend zu ändern. Das Reevaluationsprogramm BLW/BUWAL mit andern Wirkstoffen wird fortgesetzt. |