|
Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen LIESTAL. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft unterbreitet dem Landrat eine Vorlage betreffend Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB 2). Eine breite Vernehmlassung zu dieser Vorlage hat gezeigt, dass der Beitritt zur IVöB 2 von den Verbänden, Organisatoren und Gemeinden gewünscht wird. Zur koordinierten Umsetzung des sektoriellen bilateralen Abkommens mit der EU über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens vom 21. Juni 1999 und des Binnenmarktgesetzes vom 6. Oktober 1995 haben die Kantone beschlossen, eine Revision der bestehenden Kantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vorzunehmen. Mit der IVöB 2 sind für den Kanton Basel-Landschaft keine Änderungen verbunden: Das Gesetze über öffentliche Beschaffungen muss nicht angepasst werden. Die Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der anzuwendenden Beschaffungsverfahren (freihändiges Verfahren, Einladungsverfahren, offenes Verfahren) hat der Regierungsrat bereits beschlossen. |