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Der Regierungsrat stimmt dem Bundesgesetz zum Zinsbesteuerungsabkommen mit der EG zu LIESTAL. Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Integrationsbüro des Bundes dem Entwurf zum Bundesgesetz über das Zinsbesteuerungsabkommen zu. Die Regierung geht dabei davon aus, dass die neuen Bestimmungen im Rahmen der bisherigen Vollzugspraxis in der Schweiz umgesetzt werden. Das neue Bundesgesetz ist ein reines Vollzugsgesetz. Es dient der Durchsetzung des Zinsbesteuerungsabkommens mit der Europäischen Gemeinschaft in der Schweiz. Insbesondere werden dabei die Aufgaben und Zuständigkeiten der Eidgenössischen Steuerverwaltung normiert, das Rechtsmittelverfahren geregelt sowie verschiedene Strafbestimmungen aufgeführt. Die im Abkommen neu geregelte Zinsbesteuerung ist bekanntlich dem innerstaatlichen Modell der Verrechnungssteuer nachgebildet. Der Steuerrückbehalt an der Zahlstelle bzw. die freiwillige Meldung an den Wohnsitzstaat zur Besteuerung soll eine sinnvolle und zugleich störungsfreie Abwicklung internationaler Zinszahlungen gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen in steuerlicher Hinsicht im EU-Raum verhindern. Wenn nun die Schweiz dazu Hand bietet, so müssten langfristig auch andere Ausweichstaaten bzw. unabhängige Hoheitsgebiete tatsächlich in diese umfassende Regelung einbezogen werden, wie es die EU-Kommission erklärt hat. |