|
Die Gleichstellungskommission empfiehlt ein Ja zur EO-Revision LUZERN. Die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Luzern empfiehlt ein JA zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (für Dienstleistende und bei Mutterschaft). Die Kommission ist der Meinung, die Gesetzesrevision ist kinder-, familien- und wirtschaftsfreundlich. Dank Mutterschaftsurlaub können Frauen sich in den ersten Wochen voll und ganz um ihr neugeborenes Kind kümmern. Der Erwerbsersatz bei Mutterschaft ist gerade für Frauen im Niedriglohnbereich eine wichtige soziale Stütze.Die Revision bringt gleichzeitig eine Verbesserung hinsichtlich der Entschädigungen für Dienstleistende. Sie entlastet das Lohnbudget zahlreicher Arbeitgeber, insbesondere wenn sie Mütter und junge Familien-Väter beschäftigen. |