Mehr Information der Stimmberechtigten bei der Urnenwahl von Richterinnen und Richtern

LIESTAL. Bei der Urnenwahl von Richterinnen und Richtern sollen künftig die offiziell Kandidierenden den Stimmberechtigten durch ein amtliches Informationsblatt der Landeskanzlei bekannt gegeben werden. Als offiziell Kandidierende werden diejenigen Personen betrachtet, die bis zum 48. Tag vor dem Wahltag beim zuständigen Statthalteramt zur Wahl vorgeschlagen worden sind. Mit dieser Massnahme soll das Informationsdefizit der Stimmberechtigten bei den Richterwahlen behoben werden. Bisher war es bei diesen Wahlen für die Stimmberechtigten oft mit einem erheblichen Aufwand verbunden, die Namen von Kandidierenden in Erfahrung zu bringen. In besonderem Masse gilt dies bei den Wahlen der Mitglieder der Bezirksgerichte und dort ganz besonders bei der Wahl des Bezirksgerichts Arlesheim, wo immerhin 18 Richterinnen und Richter zu wählen sind.

Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Vorlage auf Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte an den Landrat verabschiedet.

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news box september 2004