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Vernehmlassung zur Neuordnung der Pflegefinanzierung URI. Der Regierungsrat hat zu Handen des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zu den Vorschlägen der Neuordnung der Pflegefinanzierung Stellung genommen. Die demografische und sozialpolitische Entwicklung in der Schweiz bedeutet eine grosse Herausforderung für die zukünftige Versorgung und Finanzierung von pflegebedürftigen älteren Personen. Die demografische Prognose für die Periode 2000 bis 2020 zeigt für die ganze Schweiz eine Zunahme der Zahl der älteren Pflegebedürftigen von maximal einem Drittel auf. Aufgrund dieser Entwicklung drängt sich eine Neuordnung der Pflegefinanzierung auf. Die vom EDI vorgelegten Lösungsvorschläge verfolgen zwei Hauptziele: Die Neuverteilung der Finanzierung von Krankenpflegekosten und die Abgrenzung zwischen den einzelnen Sozialversicherungszweigen. Zwei vorgeschlagene Modelle unterscheiden sich hauptsächlich in der Definition der kassenpflichtigen Leistungen. Die Ausgaben der Krankenversicherung sollen stabilisiert und die Ergänzungsleistungen erweitert werden. Dies hätte im Kanton Uri zur Folge, dass jährlich zusätzliche Kosten (Ergänzungsleistungen) von schätzungsweise je Fr. 165`000.-- für den Kanton und für die Gemeinden entstehen würden. Der Regierungsrat anerkennt grundsätzlich den Handlungsbedarf bei der Finanzierung der Pflege. Er kann jedoch keinem der beiden vorgeschlagenen Modelle vorbehaltlos zustimmen. Der Regierungsrat sieht diverse kritische Punkte, welche noch korrigiert werden müssen. So muss der Tarifschutz explizit auf den Beitrag der Krankenversicherung beschränkt werden. Die Tarifsituation und die Abgrenzung zwischen Akutpflege und Langzeitpflege sind unklar und ebenso die Kostenbeteiligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Zudem sind die gemachten Kostenschätzungen ungenau. Die Globalbilanz der verschiedenen Finanzierungsträger soll auch unter Berücksichtigung der NFA neu berechnet werden. |